Drucksache - 0677/IV
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Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sämtliche Verpflichtungen des Investors aus dem städtebaulichen Vertrag gegen diese und alle anderen Verpflichteten mit allen gebotenen juristischen Mitteln durchzusetzen, insbesondere dafür zu sorgen, dass die Verpflichtung des Vertrages nach einer Anmutung, die Naturstein entspricht, auch eingehalten wird.
Begründung:
Der Investor hat sich als unzuverlässig und nicht vertrauenswürdig erwiesen und muss gerichtlich zur Erfüllung seiner Verpflichtung gezwungen werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 9. September 2013
Für die Fraktion der CDU
H i p p eM c L a u g h l i n
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Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 4. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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