Drucksache - 0632/IV (neu)
Resolution
Psychisch Kranke vor Zwangsräumung bewahren!
Die BVV möge beschließen:
Die 1954 gegründete Klinik für psychisch Kranke in der Königsberger Straße 36a soll am 30. September 2013 zwangsgeräumt werden, für die psychisch Kranken kann aber erst im Januar 2015 an einem neuen Standort im Bereich ehemalige Klinik Heckeshorn ein neues Heim geschaffen werden.
Eine Ausweichunterbringung in der Zwischenzeit ist eine erhebliche Belastung für die 130 betroffenen psychisch kranken, meist alten Menschen, die nicht zu rechtfertigen ist. Ein Ausweichquartier steht derzeit auch nicht zur Verfügung.
Die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin wendet sich an die Konfliktparteien und bitten diese im Interesse der betroffenen psychisch kranken Menschen zu einer tragfähigen Zwischenlösung zu kommen.
Der Lebensmittelpunkt und die Würde der psychisch Kranken, die Veränderungen in viel stärkerem Maße als Belastung empfinden, als durchschnittliche Menschen, muss verlässlich sichergestellt sein und darf nicht Spielball der Auseinandersetzungen Dritter sein.
Wir appellieren an den die Räumung betreibenden Vermieter, jenseits seiner erstrittenen Rechte einen Akt der Barmherzigkeit zu üben und die Einrichtung nicht vor Januar 2015 zwangsweise zu räumen, soweit eine angemessene Nutzungsentschädigungszahlung erfolgt.
Berlin Steglitz Zehlendorf, den 12. Juni 2013
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Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 19.06.2013 beschlossen:
Resolution
Psychisch Kranke vor Zwangsräumung bewahren!
Die 1954 gegründete Klinik für psychisch Kranke in der Königsberger Straße 36a soll am 30. September 2013 zwangsgeräumt werden, für die psychisch Kranken kann aber erst im Januar 2015 an einem neuen Standort im Bereich ehemalige Klinik Heckeshorn ein neues Heim geschaffen werden.
Eine Ausweichunterbringung in der Zwischenzeit ist eine erhebliche Belastung für die 130 betroffenen psychisch kranken, meist alten Menschen, die nicht zu rechtfertigen ist. Ein Ausweichquartier steht derzeit auch nicht zur Verfügung.
Die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin wendet sich an die Konfliktparteien und bitten diese im Interesse der betroffenen psychisch kranken Menschen zu einer tragfähigen Zwischenlösung zu kommen.
Der Lebensmittelpunkt und die Würde der psychisch Kranken, die Veränderungen in viel stärkerem Maße als Belastung empfinden, als durchschnittliche Menschen, muss verlässlich sichergestellt sein und darf nicht Spielball der Auseinandersetzungen Dritter sein.
Wir appellieren an den die Räumung betreibenden Vermieter, jenseits seiner erstrittenen Rechte einen Akt der Barmherzigkeit zu üben und die Einrichtung nicht vor Januar 2015 zwangsweise zu räumen, soweit eine angemessene Nutzungsentschädigungszahlung erfolgt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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