Drucksache - 0609/IV  

 
 
Betreff: Regelmäßige Berichterstattung der gemeinsamen Einrichtung JobCenter
Status:öffentlichAktenzeichen:410
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:1. Buchta, Kölsch
2. Hippe, Köhne, Lüders
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.06.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Empfehlung
15.08.2013 
15. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.09.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 10.06.2013
2. BE Soz vom 15.08.2013
3. Beschluss vom 18.09.2013
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 31.05.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird als Mitglied der Trägerversammlung ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung vierteljährlich über die Arbeit des Jobcenters Berlin Steglitz-Zehlendorf schriftlich zu folgenden Fragen bzw. Themen zu berichten:

 

  1. Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung
  2. Qualifizierung
  3. Beschäftigung begleitende Leistungen
  4. Spezielle Maßnahmen für Jüngere Menschen
  5. Leistungen für Menschen mit Behinderung
  6. Beschäftigung schaffende Maßnahmen
  7. Freie Förderung nach § 16f SGB II
  8. Kommunale Eingliederungsmaßnahme nach §16a SGB II
  9. Endgültige Daten zur Anzahl der erwerbsfähigen Hilfeempfänger (Männer/Frauen) altersdifferenziert (15 bis unter 25 Jahren), (25 bis unter 55 Jahren) und (55 bis zur Regelaltersrente) zum jeweiligen Jahresende

 

Zu den entsprechenden Schwerpunkten sind jeweils Aussagen zu treffen über:

 

- Anzahl der Maßnahmeteilnehmer/Innen bzw. Betroffenen,

- den Anteil der Frauen,

- die geplanten Ausgaben je Titel und den Stand der Verausgabung zum jeweiligen
   Berichtszeitraum

 

Spezifische statistische Daten sind über die Leistungen der Unterkunft, die Anzahl der Widersprüche, Klagen sowie Rechtsschutz zu berichten.

 

Begründung:

 

Die Rechtsänderungen ab 01.01.2011 im SGB II und die Neuordnung des JobCenters zur gemeinsamen Einrichtung erhöht die Verantwortung des kommunalen Trägers in der Trägerversammlung, mit Auswirkungen auf unterschiedliche Bereiche der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik. Die BVV wünscht eine regelmäßige, vierteljährliche, schriftliche Berichterstattung über die Planungen, Entscheidungen und Ergebnisse der gemeinsamen Einrichtung (gE) im genannten Zeitraum. Hierbei sind auf die Erfahrungen des JobCenters Pankow und der BVV Pankow zurückzugreifen (Drs. VI-1214).

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. Juni 2013

 

 

Für die Fraktion der SPD

 

 

Buchta  Kölsch

 

 

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Der Antrag wurde am 15.08.2013 in der 15. Sitzung des Sozialausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Die CDU-Fraktion, die GRÜNE-Fraktion und die Piraten-Fraktion sind dem Antrag beigetreten.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Kölsch

Ausschussvorsitzende

 

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Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 18.09.2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird als Mitglied der Trägerversammlung ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung vierteljährlich über die Arbeit des Jobcenters Berlin Steglitz-Zehlendorf schriftlich zu folgenden Fragen bzw. Themen zu berichten:

 

  1. Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung
  2. Qualifizierung
  3. Beschäftigung begleitende Leistungen
  4. Spezielle Maßnahmen für Jüngere Menschen
  5. Leistungen für Menschen mit Behinderung
  6. Beschäftigung schaffende Maßnahmen
  7. Freie Förderung nach § 16f SGB II
  8. Kommunale Eingliederungsmaßnahme nach §16a SGB II
  9. Endgültige Daten zur Anzahl der erwerbsfähigen Hilfeempfänger (Männer/Frauen) altersdifferenziert (15 bis unter 25 Jahren), (25 bis unter 55 Jahren) und (55 bis zur Regelaltersrente) zum jeweiligen Jahresende

 

Zu den entsprechenden Schwerpunkten sind jeweils Aussagen zu treffen über:

 

- Anzahl der Maßnahmeteilnehmer/Innen bzw. Betroffenen,

- den Anteil der Frauen,

- die geplanten Ausgaben je Titel und den Stand der Verausgabung zum jeweiligen
   Berichtszeitraum

 

Spezifische statistische Daten sind über die Leistungen der Unterkunft, die Anzahl der Widersprüche, Klagen sowie Rechtsschutz zu berichten.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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