Drucksache - 0596/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, möglichst zeitnah die Eigentums- und Verantwortlichkeits-verhältnisse (Bezirk/BVG/Dritte?) unter der Westseite der Tiburtiusbrücke (an Fuß Bierpinsel und U-Bahneingang) zu klären, so dass dort die Verantwortung für Reinigung U-Bahn-Eingang und weitere Projektentwicklung Bierpinsel eindeutig zugewiesen werden kann.
Begründung:
Die Tiburtiusbrücke liegt mitten auf der Schloßstraße, einem Besuchermagnet im Bezirk. Die Projektentwicklung des Bierpinsels stockt auch wegen der ungeklärten Verantwortungsbereiche, und die Rolltreppe am westlichen U-Bahneingang gleicht zeitweilig eher einer Müllkippe.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 3. Juni 2013
Für die Fraktion GRÜNE
Köhne Berger
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Der Antrag wurde am 24.10.2013 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen, da der Antrag durch Amtshandeln erledigt ist.
Sitter-Pozin Ausschussvorsitzende
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