Drucksache - 0590/IV (neu)  

 
 
Betreff: Behindertengerechten Zugang zu Wahllokalen sicherstellen
Status:öffentlichAktenzeichen:431
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE- und Piraten-Fraktion
Verfasser:1. Köhne, Stahr, Botta
2. Lüders
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.06.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Kultur und Bürgerdienste Empfehlung
14.08.2013 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste vertagt   
11.09.2013 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.10.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 10.06.2013
2. Beitritt Piraten vom 18.06.2013
3. BE BiKuBüD vom 11.09.2013
4. Beschluss vom 16.10.2013
5. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19.08.2014

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, rechtzeitig zu den nächsten Wahlen zu prüfen, ob alle Wahllokale im Bezirk barrierefrei nutzbar sind und gegebenenfalls dort, wo dies nicht der Fall ist, Maßnahmen zu ergreifen, dieses Problem zu beheben, um allen Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an Wahlen in ihrem Wahllokal möglich zu machen.

 

Begründung:

 

Die Teilnahme an Wahlen ist ein demokratisches Grundrecht, dessen Ausübung jeder Bürgerin und jedem Bürger ermöglicht werden muss. Für Menschen, die beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist es aber oft nicht möglich, am Wahltag im Wahllokal an der Wahl teilzunehmen, da einige Wahllokale im Bezirk nicht barrierefrei zugänglich sind. Besonders alten Menschen, die davon häufig betroffen sind, ist es oft aufgrund ihrer Erfahrung, dass sie im Dritten Reicht nicht wählen durften oder während der deutschen Teilung im Ostteil der Stadt nur Scheinwahlen stattfanden, sehr wichtig, den Akt des Wählens bewusst in ihrem Wahllokal zu vollziehen. Oft ist es diesen Menschen nicht möglich, ein anderes Wahllokal zu nutzen, da dieses dann (besonders für Gehbehinderte) zu weit weg ist. Briefwahl ist für diese Menschen zwar eine Möglichkeit, ihr Wahlrecht auszuüben. Sie ist jedoch nur ein schlechter Ersatz für den Akt des Wählen Gehens am Wahltag selbst. Deshalb ist unser Bezirk in der Pflicht, möglichst vielen Menschen das Wählen Gehen am Wahltag selbst zu ermöglichen. Barrierefreie Wahllokale sind eine Grundvoraussetzung hierfür.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.6.2013

 

 

Für die GRÜNE-Fraktion                                                        Für die Piraten-Fraktion

 

 

Köhne                            Stahr                            Botta                                          Lüders

 

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Der Antrag wurde am 11.09.2013 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie alle Wahllokale im Bezirk behindertengerecht eingerichtet werden können und gegebenenfalls dort, wo dies nicht der Fall ist, Maßnahmen zu ergreifen, dieses Problem langfristig zu beheben, um allen Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an Wahlen in ihrem Wahllokal möglich zu machen.

 

Begründung:

 

Die Teilnahme an Wahlen ist ein demokratisches Grundrecht, dessen Ausübung jeder Bürgerin und jedem Bürger ermöglicht werden muss. Für Menschen, die beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist es aber oft nicht möglich, am Wahltag im Wahllokal an der Wahl teilzunehmen, da einige Wahllokale im Bezirk nicht behindertengerecht sind. Besonders alten Menschen, die davon häufig betroffen sind, ist es oft aufgrund ihrer Erfahrung, dass sie im Dritten Reicht nicht wählen durften oder während der deutschen Teilung im Ostteil der Stadt nur Scheinwahlen stattfanden, sehr wichtig, den Akt des Wählens bewusst in ihrem Wahllokal zu vollziehen. Oft ist es diesen Menschen nicht möglich, ein anderes Wahllokal zu nutzen, da dieses dann (besonders für Gehbehinderte) zu weit weg ist. Briefwahl ist für diese Menschen zwar eine Möglichkeit, ihr Wahlrecht auszuüben. Sie ist jedoch nur ein schlechter Ersatz für den Akt des Wählen Gehens am Wahltag selbst. Deshalb ist unser Bezirk in der Pflicht, möglichst vielen Menschen das Wählen Gehen am Wahltag selbst zu ermöglichen. Behindertengerechte Wahllokale sind eine Grundvoraussetzung hierfür.

 

Außerdem wurde der Betreff geändert von „Barrierefreien Zugang zu Wahllokalen sicherstellen“ in „Behindertengerechten Zugang zu Wahllokalen sicherstellen.“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annnahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Perduss

Ausschussvorsitzende

 

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Die BVV hat in ihrer 21. Sitzung am 16.10.2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie alle Wahllokale im Bezirk behindertengerecht eingerichtet werden können und gegebenenfalls dort, wo dies nicht der Fall ist, Maßnahmen zu ergreifen, dieses Problem langfristig zu beheben, um allen Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an Wahlen in ihrem Wahllokal möglich zu machen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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