Drucksache - 0572/IV (neu)  

 
 
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich eines Kindergartens
Status:öffentlichAktenzeichen:399
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Köhne, Steinhoff
2. Hippe
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.05.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Empfehlung
04.06.2013 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung vertagt   
20.08.2013 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.09.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 05.05.2013
2. Beitritt CDU vom 14.05.2013
3. BE VerkOrd vom 20.08.2013
4. Beschluss vom 18.09.2013
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 17.12.2013 (Zwischennachricht)
6. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.01.2016

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem Osteweg zwischen F.-L.-Howley-Weg und der Seehofstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf T30 eingeführt wird.

 

Begründung:

 

Aufgrund der abknickenden Vorfahrt ist der Bereich für an dieser Stelle querende Fußgänger schwer einzusehen. Zudem besteht aufgrund des sich an dieser Stelle befindenden Kindergartens ein erhöhtes Gefährdungspotential. Für den Busverkehr der Linie 112 ist aufgrund der Regelung nur mit marginalen Zeitverlusten im Sekundenbereich zu rechnen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 5. Mai 2013

 

 

Für die Fraktion GRÜNE                                          Für die Fraktion der CDU

 

 

Köhne                            Steinhoff                                          Hippe

 

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Der Antrag wurde am 20.08.2013 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem Osteweg zwischen Schottmüllerstraße und der Seehofstraße während der Betriebszeiten des Kindergartens von 6.00 bis 18.00 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf T30 eingeführt wird.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 18.09.2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem Osteweg zwischen Schottmüllerstraße und der Seehofstraße während der Betriebszeiten des Kindergartens von 6.00 bis 18.00 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf T30 eingeführt wird.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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