Drucksache - 0572/IV (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem Osteweg zwischen F.-L.-Howley-Weg und der Seehofstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf T30 eingeführt wird.
Begründung:
Aufgrund der abknickenden Vorfahrt ist der Bereich für an dieser Stelle querende Fußgänger schwer einzusehen. Zudem besteht aufgrund des sich an dieser Stelle befindenden Kindergartens ein erhöhtes Gefährdungspotential. Für den Busverkehr der Linie 112 ist aufgrund der Regelung nur mit marginalen Zeitverlusten im Sekundenbereich zu rechnen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 5. Mai 2013
Für die Fraktion GRÜNE Für die Fraktion der CDU
Köhne Steinhoff Hippe
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Der Antrag wurde am 20.08.2013 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem Osteweg zwischen Schottmüllerstraße und der Seehofstraße während der Betriebszeiten des Kindergartens von 6.00 bis 18.00 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf T30 eingeführt wird.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 18.09.2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem Osteweg zwischen Schottmüllerstraße und der Seehofstraße während der Betriebszeiten des Kindergartens von 6.00 bis 18.00 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf T30 eingeführt wird.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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