Drucksache - 0555/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, über den jeweiligen Sanierungsbedarf der sanitären Anlagen an den einzelnen Steglitz-Zehlendorfer Schulen schriftlich zu berichten.
Des Weiteren ist dem Schulausschuss ein Vorschlag der Prioritätenliste nach Haushaltsjahren für ihre Instandsetzung vorzulegen. Hierbei ist eine erste Kostenschätzung der jeweiligen Instandsetzungsmaßnahme beizufügen.
Begründung:
Viele sanitäre Anlagen in den Schulen sind im schlechten Zustand. Die Bestandsaufnahme und die Prioritätenliste der Instandsetzung dient einer besseren Planung für Schulamt bzw. der jeweiligen Schule.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Mai 2013
Für die Fraktion der SPD
BuchtaKrohm
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Der Antrag wurde am 24.10.2013 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Schulausschuss einen Vorschlag der Prioritätenliste über den jeweiligen Sanierungsbedarf der sanitären Anlagen an den einzelnen Steglitz-Zehlendorfer Schulen nach Haushaltsjahren für ihre Instandsetzung vorzulegen. Hierbei ist eine erste Kostenschätzung der jeweiligen Instandsetzungsmaßnahme beizufügen.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Sitter-Pozin Ausschussvorsitzende
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung wurde am 29.10.2013 in der 21. Sitzung des Schulausschusses beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Schulausschuss eine Prioritätenliste über den jeweiligen Sanierungsbedarf der sanitären Anlagen an den einzelnen Steglitz-Zehlendorfer Schulen nach Haushaltsjahren für ihre Instandsetzung vorzulegen. Hierbei ist eine erste Kostenschätzung der jeweiligen Instandsetzungsmaßnahme beizufügen.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kellermann Stellv. Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Schulausschusses wurde am 28.11.2013 in der 34. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 11 Ja- Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 23. Sitzung am 11.12.2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Schulausschuss eine Prioritätenliste über den jeweiligen Sanierungsbedarf der sanitären Anlagen an den einzelnen Steglitz-Zehlendorfer Schulen nach Haushaltsjahren für ihre Instandsetzung vorzulegen. Hierbei ist eine erste Kostenschätzung der jeweiligen Instandsetzungsmaßnahme beizufügen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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