Drucksache - 0462/IV (neu)  

 
 
Betreff: Flugverbot über dem Forschungsreaktor Wannsee
Status:öffentlichAktenzeichen:338
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-FraktionPiraten-, CDU- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Lüders, Müller
2. Hippe, Köhne
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.02.2013 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung Empfehlung
21.03.2013 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
24.04.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 11.02.2013
2. Beitritt CDU vom 19.02.2013
3. BE UmTief vom 21.03.2013
4. Beschluss vom 24.04.2013
5. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 11.03.2014

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen des Landes Berlin und der Bundesrepublik Deutschland dafür einsetzen, dass umgehend ein Überflugverbot für alle Flugzeuge über das Gebiet des Atomreaktors Wannsee eingerichtet wird.

 

Begründung:

 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 23. Januar 2013 der Klage der Bürgerinitiativen Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow gegen die Flugrouten des BER stattgegeben. Zur Begründung führte das Gericht an, dass das Risiko eines Flugzeugabsturzes und eines Terroranschlags bei der Festlegung der Wannsee-Route nicht berücksichtigt worden sei. Dabei stützt sich das Gericht im Wesentlichen auf die Ergebnisse des sogenannten Stresstests der Reaktorsicherheitskommission (RSK) vom 3. Mai 2012. Die RSK hatte ausgeführt, der Berliner Atomreaktor würde aufgrund seiner offenen Bauweise als einziger Reaktor Deutschlands keinen der definierten Schutzgrade zum Schutz gegen Flugzeugabstürze erfüllen.

Die heute bereits bestehende Flugbeschränkungszone für die Umgebung des Reaktors untersagt nur Flugbewegungen von Kleinflugzeugen in Höhen von unter 600 m über dem Reaktor.

Bereits heute überfliegen bis zu 100 Flugzeuge täglich den Standort des Reaktors, die Gefahr ist also nicht allein durch Flugbewegungen vom Flughafen BER gegeben. Da eine endgültige Stilllegung des Reaktors in absehbarer Zeit nicht möglich erscheint, kann der Schutz der Bevölkerung in Steglitz-Zehlendorf und Teilen Brandenburgs nur durch die Einführung eines Überflugverbots gemindert werden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.02.2013

 

 

Für die Piraten-Fraktion                                                        Für die CDU-Fraktion

 

 

Eric Lüders                            Arne Müller                                           Hippe

 

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Der Antrag wurde am 21.03.2013 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Die GRÜNE-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 17. Sitzung am 24.04.2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen des Landes Berlin und der Bundesrepublik Deutschland dafür einsetzen, dass umgehend ein Überflugverbot für alle Flugzeuge über das Gebiet des Atomreaktors Wannsee eingerichtet wird.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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