Drucksache - 0435/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, alle vom Bezirk erstellten oder in bezirklicher Verantwortung befindlichen Internetseiten barrierefrei gem. dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, insbesondere dort § 11, zu gestalten. Sofern für den Bezirk relevante Internetauftritte nicht dem Einfluss- oder Verantwortungs-bereich des BA unterliegen, wird das BA aufgefordert, die zuständigen Stellen, auch im Zusammenwirken mit anderen Bezirken, zu ebensolchem Handeln aufzufordern.
Begründung:
Wie im oben genannten Gesetz deutlich formuliert, sind gerade Menschen mit Behinderungen auf ein umfassendes Angebot im Internet angewiesen. Dennoch klagen sogar Verbände, dass wesentliche Inhalte auch des Bezirks nicht barrierefrei gestaltet sind. Eine der Aufgaben der bezirklichen Politik ist es, Barrieren abzubauen und Menschen eine Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14.01.2013
Für die Piraten-Fraktion
Lüders, Boroviczény
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Der Antrag wurde am 28.03.2013 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, alle vom Bezirk erstellten oder in bezirklicher Verantwortung befindlichen Internetseiten, in Absprache mit der Behindertenbeauftragten und in einer von ihr vorgeschlagenen Reihenfolge, barrierefrei gemäß dem Landesgleichberechtigungsgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, insbesondere dort § 17 LGBG, zu gestalten.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Walther Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 17. Sitzung am 24.04.2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, alle vom Bezirk erstellten oder in bezirklicher Verantwortung befindlichen Internetseiten, in Absprache mit der Behindertenbeauftragten und in einer von ihr vorgeschlagenen Reihenfolge, barrierefrei gemäß dem Landesgleichberechtigungsgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, insbesondere dort § 17 LGBG, zu gestalten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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