Drucksache - 0210/IV  

 
 
Betreff: Faire Löhne im Bezirk!
Status:öffentlichAktenzeichen:158
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Klimas 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
23.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
07.06.2012 
13. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 14.05.2012
2. BE Haush vom 07.06.2012
3. Beschluss vom 20.06.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle bestehenden Dienstleistungsverträge - soweit noch nicht geschehen - auf die Berliner Vergaberichtlinien und die Einhaltung des Mindestlohns von 8,50 Euro hin zu überprüfen.

Dienstleistungen sind nach der Änderung des Berliner Vergabegesetzes neu auszuschreiben.

Verträge mit Firmen, die weiterhin ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weniger als 8,50 Euro zahlen, sind vertragsgerecht schnellstmöglich zu kündigen.

 

Der BVV ist nach der Sommerpause zu berichten.

 

Begründung:

 

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat 2011 mit großer Mehrheit die Berliner Vergaberichtlinien geändert und einen Mindestlohn von 8,50 Euro für Auftragnehmer festgelegt.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14. Mai 2012

 

 

Für die Fraktion der SPD

 

 

Buchta                            Klimas

 

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Der Antrag wurde am 07.06.2012 in der 13. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle bestehenden Dienstleistungsverträge - soweit noch nicht geschehen - auf die Berliner Vergaberichtlinien und die Einhaltung des Mindestlohns von 8,50 Euro hin zu überprüfen.

Dienstleistungen sind nach der Änderung des Berliner Vergabegesetzes neu auszuschreiben.

Verträge mit Firmen, die weiterhin ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weniger als 8,50 Euro zahlen, sind vertragsgerecht schnellstmöglich zu kündigen.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2012 zu berichten – ggf. als Zwischenbericht.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 4 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Menzel

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 9. Sitzung am 20.06.2012 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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