Drucksache - 0210/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, alle bestehenden Dienstleistungsverträge - soweit noch nicht geschehen - auf die Berliner Vergaberichtlinien und die Einhaltung des Mindestlohns von 8,50 Euro hin zu überprüfen. Dienstleistungen sind nach der Änderung des Berliner Vergabegesetzes neu auszuschreiben. Verträge mit Firmen, die weiterhin ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weniger als 8,50 Euro zahlen, sind vertragsgerecht schnellstmöglich zu kündigen.
Der BVV ist nach der Sommerpause zu berichten.
Begründung:
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat 2011 mit großer Mehrheit die Berliner Vergaberichtlinien geändert und einen Mindestlohn von 8,50 Euro für Auftragnehmer festgelegt.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14. Mai 2012
Für die Fraktion der SPD
Buchta Klimas
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Der Antrag wurde am 07.06.2012 in der 13. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, alle bestehenden Dienstleistungsverträge - soweit noch nicht geschehen - auf die Berliner Vergaberichtlinien und die Einhaltung des Mindestlohns von 8,50 Euro hin zu überprüfen. Dienstleistungen sind nach der Änderung des Berliner Vergabegesetzes neu auszuschreiben. Verträge mit Firmen, die weiterhin ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weniger als 8,50 Euro zahlen, sind vertragsgerecht schnellstmöglich zu kündigen.
Der BVV ist bis zum 31.10.2012 zu berichten – ggf. als Zwischenbericht.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 4 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Menzel Stellv. Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 9. Sitzung am 20.06.2012 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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