Drucksache - 0201/IV  

 
 
Betreff: Saubere Parks im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Klimas 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
23.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 14.05.2012
2. Schriftl. Beantwortung vom 14.06.2012

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass die Leerung von Mülleimern in den bezirklichen Parks aus Kostengründen zukünftig stark eingeschränkt wird?

 

  1. Wenn ja, was gedenkt das BA dagegen zu tun, um eine nachhaltige Verschmutzung der Parks zu verhindern?

 

  1. Wenn ja, liegt der Entscheidung des BA eine Kosten-Nutzen-Analyse zugrunde, welche u. a. die voraussichtlich steigenden Kosten für Ungezieferbeseitigung von Ratten beinhaltet?

 

  1. Wie ist die Ungezieferbeseitigung im Bezirk bisher geregelt und auf welcher Entscheidungsgrundlage werden Aufträge an externe Dienstleister – wann, wie häufig und mit welchem Verfahren – vergeben?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14. Mai 2012

 

 

 

Mirko Klimas

 

 

Antwort des Bezirksamts

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

die oben genannte Kleine Anfrage beantworte ich schriftlich wie folgt:

  1. Trifft es zu, dass die Leerung von Mülleimer in den bezirklichen Parks aus Kostengründen zukünftig stark eingeschränkt wird?

Ja das trifft zu, Müll ist mittlerweile ein gesellschaftliches Problem geworden, da immer mehr Abfall unachtsam - nicht nur in den Grünanlagen - entsorgt wird. Dem zunehmenden Müllaufkommen gegenüber reduziert sich aber der Mitarbeiterstamm des Fachbereichs Grünflächen und die Gärtnerinnen und Gärtner haben aus tarifrechtlichen Gründen vorrangig ihre berufsspezifischen Tätigkeiten in der Grünflächenpflege auszuüben. Deshalb wird in den Grünanlagen nur noch einmal pro Woche der Müll entsorgt, zumal dort kein Anspruch auf eine ununterbrochene Abfallbeseitigung besteht. Aufgrund der finanziell eingeschränkten Möglichkeiten können alternativ, wie es bei den Müllmengen erforderlich wäre, nicht mehr private Unternehmen beauftragt werden.

Bislang wurde die Beseitigung des Müllaufkommens in den Grünanlagen des Fachbereichs Grünflächen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen von Beschäftigungen mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE-Maßnahmen) tätig sind, tatkräftig unterstützt.

  1. Wenn ja, was gedenkt das BA dagegen zu tun, um eine nachhaltige Verschmutzung der Parks zu verhindern?

Die eingeschränkte Leerung der Mülleimer in den öffentlichen Grünanlagen wurde im Rahmen einer Pressemitteilung, als Information auf der Homepage des Fachbereichs Grünflächen mitgeteilt mit dem eindringlichen Appell an die an alle Grünanlagenbesucherinnen und –besucher, das Müllaufkommen so gering wie möglich zu halten, den Unrat in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen, oder sich selber um den Müll ganz einfach nach der Devise - Bring´s mit, Nimm´s mit - zu kümmern. Des Weiteren wurde bei Verantwortlichen der Einkaufszentren, dessen angrenzenden öffentlichen Grünanlagen besonders belastet sind, um Unterstützung bei der Müllbeseitigung in den jeweiligen Anlagen angefragt. Eine Antwort steht noch aus.

 

  1. Wenn ja, liegt der Entscheidung des BA eine Kosten-Nutzen-Analyse zugrunde, welche u.a. die voraussichtlich steigenden Kosten für Ungezieferbeseitigung von Ratten beinhaltet?

Da die mehrmalige Entleerung der Mülleimer in den öffentlichen Grünanlagen in erster Linie durch die in der Vergangenheit bewilligten MAE-Projekte realisiert worden ist, liegen dem Fachbereich keine Informationen über die tatsächlich angefallenen Kosten für die Müllbeseitigung vor. Es kann ebenfalls nicht vorhergesagt werden, ob die Kosten für die Ungezieferbeseitigung ansteigen werden. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass trotz des schon in den vergangenen Jahren zu verzeichnenden erhöhten Müllaufkommens keine Zunahme des Rattenbefalls festzustellen war.

Eine Kosten-Nutzen-Analyse wurde mangels Grundlagendaten nicht erstellt, die Entscheidung beruhte auf die vorhandenen Kapazitäten und die Notwendigkeit, diese Kapazitäten für die Erfüllung der dringlichen Aufgaben in der Wahrung der Verkehrssicherungspflicht einzusetzen.

  1. Wie ist die Ungezieferbeseitigung im Bezirk bisher geregelt und auf welcher Entscheidungsgrundlage werden Aufträge an externe Dienstleister – wann, wie häufig und mit welchem Verfahren – vergeben?

Wird in öffentlichen Grünanlagen im Rahmen der durchzuführenden Arbeiten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Grünflächen Ungezieferbefall festgestellt, so wird dies dem Gesundheitsamt, Fachbereich: Gesundheitsschutz und –aufsicht gemeldet. Dies geschieht auch, wenn beim Fachbereich Hinweise aus der Bevölkerung eingehen. Das Gesundheitsamt beauftragt eine Schädlingsbekämpfungsfirma und legt die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung fest.

Eine Zusammenstellung bezüglich der Häufigkeit und des Umfangs von solchen Aufträgen würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen, so dass darauf verzichtet wird. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Markl-Vieto

Bezirksstadträtin

 

 
 

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