Drucksache - 0112/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in der Bruchwitzstraße zwischen der Mühlenstraße und der Kaiser-Wilhelm-Straße ein Durchfahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht anzuordnen.
Begründung:
Die Bruchwitzstraße wird verstärkt als Schleichweg für Schwerlasttransporter genutzt, um von der Kaiser-Wilhelm-Straße zur Malteserstraße zu gelangen, hierbei entstehen Konflikte mit Schulkindern auf dem Weg zur Alt-Lankwitzer-Grundschule.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 20. Februar 2012
Für die CDU-Fraktion
H i p p e Kronhagel
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Der Antrag wurde am 06.03.2012 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 6. Sitzung am 21.03.2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in der Bruchwitzstraße zwischen der Mühlenstraße und der Kaiser-Wilhelm-Straße ein Durchfahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht anzuordnen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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