Drucksache - 0102/IV (neu)  

 
 
Betreff: Neuberufung von insgesamt zehn Patientenfürsprecher/innen für die zehn Krankenhäuser des Bezirks nach § 30 des Landeskrankenhausgesetzes (LKG)
Status:öffentlichAktenzeichen:65
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
28.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Gleichstellung Empfehlung
07.03.2012 
3. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage vom 13.03.2012
2. Anlage Anforderungsprofil
3. Beschluss vom 21.03.2012

1

 

Der Gesundheitsausschuss befasste sich in seiner 3. Sitzung vom 07.03.2012 mit der vom Bezirksamt am 07.02.2012 beschlossenen Vorlage zur Beschlussfassung "Neuberufung von insgesamt 10 Patientenfürsprecher/innen für die 10 Krankenhäuser des Bezirks nach § 30 des Landeskrankenhausgesetzes (LKG)" (Drs. Nr. 102/IV). Dabei wurden in der Begründung eine Reihe von Änderungen vorgenommen. Der Ausschuss empfahl dem Bezirksamt, die Vorlage der BVV in einer neuen Fassung vorzulegen.

 

 

Ziffels

Ausschussvorsitzender

 

 

 

Zu seiner ursprünglichen Vorlage zur Beschlussfassung Drs. Nr. 102/IV vom 07.02.2012 legte das Bezirksamt am 13.03.2012 die folgende Ersetzungsvorlage Drs. Nr. 102/IV (neu) vor:

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:

Neuberufung von insgesamt zehn Patientenfürsprecher/innen für die zehn Krankenhäuser des Bezirks nach § 30 des Landeskrankenhausgesetzes (LKG)

2. Berichterstatter:

Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto

3. Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zu beschließen:

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Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 30 LKG 10 Patientenfürsprecher/innen für die Kliniken des Bezirks (s. Liste).

Begründung:

Gemäß § 30 (1) LKG wählt die BVV für die Dauer einer Wahlperiode für jedes Krankenhaus des Bezirks nach  Anhörung des Krankenhauses eine Patientenfürsprecherin oder einen Patientenfürsprecher. Nach § 30 (2) LKG müssen die Ämter öffentlich ausgeschrieben werden.

 

Im Oktober 2011 erfolgte eine öffentliche Ausschreibung in der Presse, worauf 13 externe schriftliche Bewerbungen eingingen, zusätzlich bewarben sich acht der elf bisherigen Patientenfürsprecher/innen erneut um das Ehrenamt.

Sechs externe Bewerber und alle bisherigen Patientenfürsprecher/innen, die sich erneut beworben hatten, entsprachen nach Sichtung der eingereichten Unterlagen den Anforderungen an das Ehrenamt und wurden zu Bewerbergesprächen am 03.01. und 05.01.2012 eingeladen.

An den Gesprächen nahmen teil: Frau Burwitz am 03.01.2012 sowie am 07.03.2012 und Herr Matz am 05.01.2012 für die SPD-und Frau Dr. Lehmann-Brauns am 05.01.2012 sowie Herr Fengler am 07.03.2012 für die CDU-Fraktion. Herr Boroviczény für die Piraten- und Frau Sande für die Grünen-Fraktion sowie Herr Dr. Beyer für das Gesundheitsamt nahmen alle drei Termine wahr. Außerdem war Frau Joppich vom Gesundheitsamt bei den Bewerbergesprächen am 03.01.2012 und 05.01.2012 dabei.

Die in der Anlage 1 aufgeführten Bewerber entsprechen in hohem Maße den Erwartungen des ebenfalls als Anlage 2 beigefügten Anforderungsprofils und wurden von allen Beteiligten als sehr geeignet für die Besetzung des Ehrenamtes erachtet.

 

Norbert Kopp

Bezirksbürgermeister

Christa Markl-Vieto

Bezirksstadträtin

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Die BVV hat in ihrer 6. Sitzung am 21.03.2012 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 30 LKG 10 Patientenfürsprecher/innen für die Kliniken des Bezirks (s. Liste).

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

 

(Anmerkung zu den Anlagen:

Anlage 1:
Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 

Anlage 2:

Siehe Anlagen zur Drs. Nr. 102/IV (neu).

 

 
 

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