Drucksache - 1914/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum B-Plan 6-22 zu prüfen, mit welchen rechtlichen Instrumenten der Bestand des Jugendfreizeitheims und der Skaterbahn in der Marshallstraße vor zukünftigen Lärmschutzklagen der Eigentümer der neuen Wohnungen geschützt werden kann. Dabei ist auch zu prüfen, ob dazu eine Ausweitung des Geltungsbereichs des B-Plans auf den Bereich der Marshallstraße erforderlich ist.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Berlin, Steglitz-Zehlendorf, den 09. Mai 2011
Für die Fraktion der SPD
Karnetzki Semler Buchta
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Der Antrag wurde am 31.05.2011 in der 54. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum B-Plan 6-22 zu prüfen, mit welchen rechtlichen Instrumenten der Bestand des Jugendfreizeitheims und der Skaterbahn in der Marshallstraße vor zukünftigen Lärmschutzklagen der Eigentümer der neuen Wohnungen geschützt werden kann.“
Außerdem sind die CDU-Fraktion, die Fraktion GRÜNE und die FDP-Fraktion dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 22.06.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum B-Plan 6-22 zu prüfen, mit welchen rechtlichen Instrumenten der Bestand des Jugendfreizeitheims und der Skaterbahn in der Marshallstraße vor zukünftigen Lärmschutzklagen der Eigentümer der neuen Wohnungen geschützt werden kann.
Rögner-Francke BVVorsteher
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