Drucksache - 0366/III (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine klare Zuständigkeit festzulegen, damit die Finanzierung und Umsetzung der Einrichtung und der notwendigen Reparaturen für die "Berliner Gedenktafeln" und weitere Gedenktafeln an öffentlichen Gebäuden geklärt wird.
Zuständig sollte dann zukünftig die SE Facility-Management sein.
Begründung: erfolgt mündlich
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12.06.2007
Für die Fraktion der FDP
Kay Heinz EHRHARDT Erik SCHRADER
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Der Antrag wurde am 20.09.2007 in der 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine klare Zuständigkeit festzulegen, damit die Finanzierung und Umsetzung der Errichtung und der notwendigen Reparaturen für die "Berliner Gedenktafeln" und weitere Gedenktafeln an öffentlichen Gebäuden geklärt wird.
Zuständig sollte dann zukünftig die SE Immobilien sein.“
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Klare Verantwortlichkeit für Einrichtung und Reparatur der Gedenktafeln bei der SE Facility-Management“ geändert in „Klare Verantwortlichkeit für Errichtung und Reparatur der Gedenktafeln bei der SE Immobilien.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 9 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Schrader Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste wurde am 26.09.2007 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Ehlgötz Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 25.10.2007 in der 17. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 9 Ja-Stimme und 3 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste empfohlen.
Müller Ausschussvorsitzende
In der 26. Sitzung des Ältestenrats vom 20.11.2007 legte die Fraktion GRÜNE folgenden Änderungsantrag vor:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine klare Zuständigkeit festzulegen, damit die Finanzierung und technische Umsetzung der Errichtung und der notwendigen Reparaturen für die "Berliner Gedenktafeln" und weitere Gedenktafeln an öffentlichen Gebäuden geklärt wird.
Zuständig sollte dann zukünftig die SE Immobilien sein.
Die Zuständigkeit für Text, Größe, Material und Erscheinungsbild der Gedenktafeln verbleibt weiterhin bei der Bezirksverordnetenversammlung und deren Ausschüsse.“
Die CDU-Fraktion tritt dem Änderungsantrag bei.
Der Antrag wird in den Haushaltsausschuss unter Mitberatung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste rücküberwiesen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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Der Antrag wurde am 09.01.2008 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung beraten und bei einer Abstimmung mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Ehlgötz Ausschussvorsitzende
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Der Antrag in der vom Ältestenrat geänderten Fassung wurde am 24.01.2008 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der vom Ältestenrat geänderten Fassung empfohlen.
Ehrhardt Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 31.01.2008 in der 19. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine klare Zuständigkeit festzulegen, damit die Finanzierung und technische Umsetzung der Errichtung und der notwendigen Reparaturen für die "Berliner Gedenktafeln" und weitere Gedenktafeln an öffentlichen Gebäuden geklärt wird.
Zuständig sollte dann zukünftig die SE Immobilien sein.
Die Zuständigkeit für Text, Größe, Material und Erscheinungsbild der Gedenktafeln verbleibt weiterhin bei der Bezirksverordnetenversammlung und deren Ausschüssen.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Müller Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 16. Sitzung am 20.02.2008 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine klare Zuständigkeit festzulegen, damit die Finanzierung und technische Umsetzung der Errichtung und der notwendigen Reparaturen für die "Berliner Gedenktafeln" und weitere Gedenktafeln an öffentlichen Gebäuden geklärt wird.
Zuständig sollte dann zukünftig die SE Immobilien sein.
Die Zuständigkeit für Text, Größe, Material und Erscheinungsbild der Gedenktafeln verbleibt weiterhin bei der Bezirksverordnetenversammlung und deren Ausschüssen.
Rögner-Francke BVVorsteher |
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