Drucksache - 0334/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, daß der jahrgangsübergreifende Unterricht an den Grundschulen in Steglitz-Zehlendorf nur auf freiwilliger Basis und auf Beschluß der Schulkonferenz erfolgt.
Begründung:
Die personellen und räumlichen Voraussetzungen für eine Einführung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts in der Schulanfangsphase sind an vielen Grundschulen in Steglitz-Zehlendorf nicht gegeben.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.06.2007
Für die Fraktion der CDU
Wesser Berning
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Der Antrag wurde am 02.10.2007 in der 10. Sitzung des Schulausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die mit der Einführung der Jahrgangsmischung für die Schulanfangsphase infrage kommenden Schulen von der Senatsschulverwaltung motiviert und unterstützt werden, ohne diese Schulen in ihrer Eigenverantwortlichkeit bei ihren Entscheidungen, ob und wann sie entsprechende Maßnahmen treffen wollen, einzuschränken.“
Begründung: Unverändert.
Die FDP hat sich diesem Antrag laut Aussage von BV Tulke in der Schulausschussitzung vom 31.08.2007 angeschlossen.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Krohm Ausschussvorsitzende - 2 -
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