Drucksache - 0277/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in der Störstraße das sog. „einseitige Gehwegparken“ zu gestatten.
Begründung:
Die in letzter Zeit verstärkt aufgetretenen Kontrollen des Ordnungsamtes haben dazu geführt, dass die Anwohner der Störstraße nun „komplett“ auf der Fahrbahn parken. Da die Breite der Straße ein beidseitiges Parken nicht zulässt, hat sich die Parkplatzsituation deutlich verschlechtert. Warum das „Gehwegparken“ nicht ermöglicht werden kann, ist nicht ersichtlich, zumal die parallel führende und nahezu identisch ausgebaute Huntestraße eine solche Parkregelung vorsieht.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 7.5.2007
Für die Fraktion der CDU
Wesser Dr. Göler |
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