Drucksache - 0178/III
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1. Hat der Betreiber der geplanten o.g. Einrichtung mittlerweile die angeforderten zusätzlichen Bauunterlagen beim Bauamt eingereicht?
2. Wenn nein, ist seitens des Bauamtes ein weiteres Aufforderungsschreiben an den Bauherrn versandt worden? Wenn nein, warum nicht?
3. Sofern die zusätzlichen Bauunterlagen vorliegen sollten, besteht mittlerweile Klarheit darüber, ob in diesem Gebiet die Einrichtung des Maßregelvollzugs baurechtlich zulässig und eine Baugenehmigung erforderlich ist?
4. Besteht die Möglichkeit, daß die Senatsverwaltung die Entscheidung über die Genehmigung des Bauvorhabens „an sich zieht“?
5. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse dafür vor, daß der Betrieb der Einrichtung nach § 30 GewO oder weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig ist?
6. Wenn ja, welche Stelle ist für die Erteilung einer Genehmigung nach § 30 GewO zuständig?
Berlin, den 13. März 2007
Für die Fraktion der CDU
Wesser Kronhagel
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