Drucksache - 0142/III
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, Straßen, die aus baulichen Gründen mit einem
Tempolimit oder sonstigen Nutzungseinschränkungen belegt werden, mit höchster
Priorität durch bauliche Maßnahmen wieder verkehrstauglich und uneingeschränkt
benutzbar zu machen. Begründung: Tempolimits
und Verkehrsbeschränkungen aus baulichen Gründen sind bei entsprechendem
Straßenzustand leider unvermeidbar, zur Erhaltung der Leichtigkeit des
Straßenverkehrs ist die Beseitigung von Mängeln, die zu verkehrsbeschränkenden
Maßnahmen führen, jedoch, insbesondere, wenn sie im Hauptstraßennetz auftreten,
Priorität einzuräumen. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 12.02.2007 Für die
Fraktion der CDU Wesser Eckel --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Antrag wurde am 13.03.2007 in der 5. Sitzung des
Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung
mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des
Antrags empfohlen. Hampel Ausschussvorsitzender |
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