Drucksache - 0027/III  

 
 
Betreff: Onkel-Tom-Siedlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-, CDU- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Karnetzki, Ronnisch
2. Wesser, Dr. Göler, Karnetzki, Semler, Franke-Dressler, Hampel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.11.2006 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Vorberatung
05.12.2006 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
09.01.2007 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
13.02.2007 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt     
06.03.2007 
4., außerordentliche, öffentliche, Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt     
13.03.2007 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.03.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 21.03.2007
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19.06.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob für die Onkel-Tom-Siedlung eine Erhaltungssatzung gem. § 172 Bau GB möglich ist. Dafür sind gemeinsame Gespräche mit anderen Bezirken zu führen, in dem diese Erhaltungssatzung angewendet wird. Die Ergebnisse sind im Ausschuss zur Diskussion zu stellen.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. November 2006

 

Für die SPD-Fraktion

 

Karnetzki                                             Ronnisch

 

 

Der Antrag wurde am 13.03.2007 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Bezirksverordnetenversammlung erklärt, daß sie die in der "Onkel-Tom-Siedlung" der GEHAG (beidseitig der Argentinischen Allee zwischen Riemeisterstraße und Waldtraudstraße sowie Riemeisterstraße bis Hochsitzweg), Veränderungen gegen den Willen der Mieter nicht wünscht.

 

  1. Der Bezirk setzt sich nachdrücklich dafür ein, daß die bisherige Mieterstruktur in der vorhandenen Form erhalten bleibt.

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlaß einer Umstrukturierungssatzung gem. § 172 Nr. 3 BauGB vorliegen und wird für den Fall positiven Ergebnisses aufgefordert, der BVV zu deren endgültigen Beschluß in deren Maisitzung 2007 rechtzeitig einen entsprechenden Aufstellungsbeschluß zu unterbreiten. Dabei soll das Bezirksamt gleichzeitig bei Bestehen der rechtlichen Möglichkeit dazu einen Gebietssozialplan mit Einschluß einer unabhängigen Mieterberatung unter Aufstellung durch die GEHAG im Einvernehmen mit dem Bezirksamt verlangen, in dem, soweit rechtlich möglich, folgende Inhalte verbindlich werden:

 

a)        Auch unter Berücksichtigung eines etwaigen Modernisierungsmietzuschlags werden die Mietspiegelwerte nach Modernisierung eingehalten (und zwar ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen).

 

b)        Für Wohnungen von Empfängern nach SGB II und SGB XII darf die Miete nach Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.

 

c)        Jedem Mieter bleibt seine Wohnung erhalten. Auf Wunsch des Mieters kann während des Umbaus in eine Ersatzwohnung gezogen werden.

 

d)        Die tatsächliche Umsetzung baulicher Maßnahmen wird in jedem Fall im Sinne der betroffenen Mieter geregelt, und zwar unabhängig von bereits erfolgten Vereinbarungen.

 

  1. Der Vorschlag für einen Aufstellungsbeschluß des Bezirksamts ist nur dann vorzunehmen, wenn gesichert ist, daß dem Bezirk keinerlei Kosten zur Last fallen, insb. sichergestellt ist, daß im Ergebnis sämtliche Kosten des Sozialplans tatsächlich von der GEHAG übernommen werden und die Inanspruchnahme des Bezirks auf Schadensersatzzahlungen oder sonstige Zahlungen an die GEHAG ausgeschlossen ist. Der Bezirk darf auch nicht in Vorlage für Kosten des Verfahrens gehen, insbesondere auch nicht im Namen des Landes Berlin irgendwelche Aufträge an Dritte vergeben.

 

Begründung:

 

Die BVV Steglitz-Zehlendorf hält die von der GEHAG geplante Scheinmodernisierung, die lediglich zum Zweck der Mietensteigerung erfolgt, aber für die Mieter keinerlei praktischen Nutzen hat, insb. im Hinblick auf die Fernwärmeumstellung und den Einbau teurer Bäder teilweise unter Herausreißen bereits von Mietern in Eigenleistung modernisierten Bädern, für falsch und unnötig. Es muß in der betroffenen Siedlung weiter preiswerter Wohnraum zur Verfügung stellen.

 

Die bisherigen Mieter sollen in ihren Wohnungen verbleiben können. Der Mietsteigerungspolitik der GEHAG mit der langfristigen Folge der Vertreibung der angestammten Wohnbevölkerung ist entgegenzutreten.

 

Eine Umstellung der Beheizungsart ist für die Mieter, die gern ihre selbst einstellbaren, flexiblen und bezüglich der Kosten steuerbaren Gasetagenheizungen behalten möchten, nicht notwendig.

 

Umbaumaßnahmen, die von den Mietern bereits in Eigeninitiative und auf eigene Kosten vorgenommen wurden, sind angemessen zu berücksichtigen.

 

Kosten für eine Modernisierung sollen nur insoweit auf die Mieter umzulegen sein, als diese in konkreter Höhe durch die Mieter der Fortführung des gegenwärtigen Gebrauchs aus Betriebs- oder Heizkosten eingespart werden.

 

Das durch die Maßnahme begründete Genehmigungserfordernis soll im Sinne pflichtgemäßen Ermessens ausgeübt werden.

 

 

Die Fraktionen von CDU und GRÜNE schließen sich dem Antrag in der geänderten Fassung an.

 

Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hampel

Ausschussvorsitzender

 
 

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