Drucksache - 0026/III  

 
 
Betreff: Don-Bosco-Gelände
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-, CDU-, GRÜNE- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Karnetzki, Ronnisch
2. Wesser, Franke-Dressler, Ehrhardt
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.11.2006 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Vorberatung
11.12.2006 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr vertagt     
02.01.2007 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr vertagt     
06.02.2007 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr vertagt     
13.02.2007 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Vorberatung
09.01.2007 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
13.02.2007 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz im Ausschuss abgelehnt     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Annahme
21.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin vertagt   
05.03.2007 
6., außerordentliche, öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
1. Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN
2. Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN
Beschlussempfehlung einschließlich Änderungsantrag
Beschluss vom 05.03.2007
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.01.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, folgende Grundlagen bei der Baugenehmigung für das ehemalige Don Bosco Gelände in Form eines städtebaulichen Vertrages mit folgendem Inhalt abzusichern:

 

  • die öffentliche Durchwegung

 

  • den gesamten Verkehrsbereich verkehrsberuhigt zu gestalten, einschließlich entsprechender Aufpflasterungen. Dies gilt auch für die öffentliche Zuwegung, den Don Bosco Steig.

 

  • die Verkehrsführung so zu gestalten, dass die Annahme einer Kfz-Aufteilung von 50 zu 50% für den Don Bosco Steig und die Straße zum Löwen gewährleistet wird, d.h., unter anderem die Zuwegung von der Straße zum Löwen so breit zu gestalten, dass ein Begegnungsverkehr weitgehend möglich ist. Eine verkehrliche Trennung ab dem Ende der Waldallee sollte geprüft werden.

 

  • den Bereich der Waldallee mit der Mittelpromenade und den außen liegenden Verkehrswegen für den Schutz der Bäume  mit einem großzügigen Grünstreifen zu versehen

 

  • wie in der Planung vorhandene Gebäude und Außenanlagen festzuschreiben

 

  • Grünzug zwischen dem Gelände des Löwensees und dem Wald für Kleintierlebewesen

 

  • den öffentlich nutzbaren Waldspielplatz, seine Grundsanierung und weitere Kinderspielplätze sowie einen Bolzplatz

 

  • direkter Waldzugang zum Gelände

 

Das Gelände des Reittherapiezentrums ist in seiner Funktion langfristig abzusichern.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. November 2006

 

 

Für die Fraktion der SPD

 

Karnetzki                                             Ronnisch

 

 

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Der Antrag wurde am 13.02.2007 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten. Dabei lag dem Ausschuss der folgende Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu ihrem ursprünglichen Antrag vor:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, folgende Grundlagen bei der Baugenehmigung für das ehemalige Don Bosco Gelände in Form eines städtebaulichen Vertrages mit folgendem Inhalt abzusichern:

 

1.      Die öffentliche Durchwegung ist sicherzustellen.

2.      Die Bebauung soll landschaftsoffen erfolgen.

3.      Die Vorgaben des künftigen (neuen) FNP (Flächennutzungsplans) sind zu berücksichtigen.

4.      Die Nutzungsmaße der bestehenden Baunutzungsverordnung sind auch bei Realteilung der Grundstücke einzuhalten.

5.      Der gesamte Verkehrsbereich ist verkehrsberuhigt zu gestalten, einschließlich eventueller entsprechender Aufpflasterungen. Dies gilt auch für die öffentlichen Zuwegungen, den Don Bosco Steig und den Bereich ab der Straße zum Löwen.

6.      Die Verkehrsführung ist so zu gestalten, dass im Wesentlichen die Zufahrt von der Straße zum Löwen erfolgt. Deshalb ist unter anderem die Zuwegung von der Straße zum Löwen so breit zu gestalten, dass ein Begegnungsverkehr weitgehend möglich ist. Eine eventuelle verkehrliche Trennung innerhalb des Geländes sollte geprüft werden.

7.      Bei den Wegeführungen innerhalb des ehemaligen Don-Bosco-Geländes einschließlich des Don Bosco Steiges ist Barrierefreiheit zu berücksichtigen.

8.      Der Bereich der Waldallee mit der Mittelpromenade und den außen liegenden Verkehrswegen ist für den Schutz der Bäume  mit einem großzügigen Grünstreifen zu versehen

9.      Während der Bauphase ist auf den besonderen Schutz der Wurzelbereiche im Areal der Mittelallee entsprechend der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) verstärkt zu achten.

10.  Wie in der Planung vorhandene Gebäude und Außenanlagen festzuschreiben. An der Straße zum Löwen muss eine Toranpassung berücksichtigt werden.

11.  Der Grünzug zwischen dem Gelände des Löwensees und dem Wald für Kleintierlebewesen ist zu erhalten

12.  Der öffentlich nutzbare Waldspielplatz, seine Grundsanierung und ein neuer Themenspielplatz  sowie ein Bolzplatz sind vorzusehen.

13.  Der direkte Waldzugang zum Gelände ist zu sichern.

14.  Das Gelände des Reittherapiezentrums ist in seiner Funktion langfristig abzusichern.

15.  Ökologisches Bauen ist anzustreben.

  1. Es sind wasserdurchlässige Belege für Wege, Stellplätze u.ä. Flächen sowie Dachbegrünungen vorzusehen.

 

 

Während der Beratung werden die folgenden drei Punkte 5, 6 und 8 des Änderungsantrags nochmals geändert. Zugleich kommt der Ausschuss überein, über diese Punkte getrennt abzustimmen.

 

Punkt 5 wird wie folgt geändert: „Der gesamte Verkehrsbereich ist verkehrsberuhigt (VZ 325) zu gestalten. Dies gilt auch für die öffentlichen Zuwegungen, den Don-Bosco-Steig und den Bereich ab der Straße zum Löwen.“

Bei einer Abstimmung wird Punkt 5 in der geänderten Fassung mit 13-Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Punkt 6 wird wie folgt geändert: „Die Verkehrsführung ist so zu gestalten, das im Wesentlichen die Zufahrt von der Straße zum Löwen erfolgt. Deshalb ist unter anderem die Zuwegung von der Straße zum Löwen so breit zu gestalten, dass ein Begegnungsverkehr weitgehend möglich ist.“

Bei einer Abstimmung wird Punkt 6 in der geänderten Fassung 8-Ja-Stimmen und 5-Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Punkt 8 wird wie folgt geändert: „Der Bereich der Waldallee mit der Mittelpromenade und den außen liegenden Verkehrswegen ist für den Schutz der Bäume mit einem großzügigen Grünstreifen zu versehen“.

Bei einer Abstimmung wird Punkt 8 in der geänderten Fassung mit 12-Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 1 Enthaltung angenommen.

 

Bei der sich anschließenden Abstimmung über den gesamten Änderungsantrag der SPD-Fraktion einschließlich der geänderten Punkte 5, 6 und 8 wird dieser vom Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr mit 11-Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

 

Wilhelm

Ausschussvorsitzender

 

 

 

 

In der 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vom 13.02.2007 wurde der Antrag in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr beschlossenen Fassung beraten. Bei der sich anschließenden Abstimmung über den Antrag in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr beschlossenen Fassung wurde dieser mit 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

 

Hippe

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 

 

In der 6. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 05.03.2007 liegt den Fraktionen ein Änderungsantrag der CDU- und der GRÜNE-Fraktion vor, der von der Antrag stellenden SPD-Fraktion übernommen wird. Die FDP-Fraktion schließt sich dem Antrag an. Dieser Vierfraktionenantrag lautet wie folgt:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung für das Don Bosco-Areal abzuschließen  und dabei folgende Eckpunkte des Willens der Bezirksverordnetenversammlung umzusetzen:

 

  1. Es findet weder eine Verbreiterung des Don-Bosco-Steigs noch eine Verlängerung des befahrbaren Teils
    (heutige Asphaltfläche) statt. Auf dem Don-Bosco-Steig werden keine Parkplätze ausgewiesen. Der Don-
    Bosco-Steig wird in ganzer bisher befahrbarer Länge als verkehrsberuhigt (Zeichen 325) ausgewiesen.
    Die Bäume entlang des Don- Bosco- Steigs sind bei Wahrung der Verkehrssicherungspflicht zu erhalten

 

  1. Die Zufahrt zum bezeichneten Gelände von der Straße zum Löwen soll so breit gestaltet werden, dass in
    weiten Teilen durchgehend ein Begegnungsverkehr möglich ist, um diese zur wesentlichen Zufahrt des
    Areals zu machen.

 

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der Baugenehmigung Planungen zur Neuerrich-
    tung von Straßen in Berlin-Wannsee nördlich der Königstraße, Befestigung von Waldwegen oder zu ähnlichen Ausbaumaßnahmen des bisherigen Zustands bis auf die Verbreiterung der Zufahrt zu 2. einzustellen oder gar nicht erst aufzunehmen.

 

  1. Ausnahmen und Befreiungen im Hinblick auf die zulässigen Nutzungsmaße parzellierter Teile des Grund-
    stücks sollen nicht vorgenommen werden, um einerseits die Einhaltung der Nutzungsmaße hinsichtlich des Gesamtgrundstücks, andererseits auch die hinsichtlich der parzellierten oder zu parzellierenden Teilflächen
    auf Dauer zu garantieren und weder insgesamt noch im Hinblick auf eine einzelne Teilfläche zu einer Überschreitung zu gelangen.

 

  1. Die optische Qualität der Gebäude von außen ist entsprechend dem Einfügungsgebot der hohen Qualität
    des Geländes anzupassen und vorab im Stadtplanungsausschuss vorzustellen.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt, unabhängig von der Erteilung der Baugenehmigung, ersucht in den Gesprächen
mit dem Investor dafür einzusetzen, dass möglichst auch folgende Punkte umgesetzt werden:

 

1.       Die Verkehrsführung auf dem Gelände soll kinderfreundlich und barrierefrei gestaltet werden.

 

2.       Vorhandene Gebäude und Außenanlagen sollen im Maße der bisher bekannten Planung erhalten bleiben.       

 

3.       Der öffentlich nutzbare Waldspielplatz soll saniert und erhalten werden. Ein neuer Themenspielplatz sowie ein Bolzplatz sollen errichtet werden.

 

4.       Ein direkter Waldzugang sowie die öffentliche Durchwegung soll sichergestellt werden.

 

5.       Es ist ökologisches Bauen anzustreben.

 

6.       Der Grünzug zwischen dem Gelände am Löwensee und dem Wald soll erhalten bleiben.

 

7.       Das Reittherapiezentrum soll langfristig abgesichert werden.

 

Bei einer Abstimmung wird der Vierfraktionenantrag mit 51 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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