Auszug - Antworten, die weiterhelfen
BzBm’in Richter-Kotowski erläutert, dass bei der Beantwortung von Bürgerschreiben grundsätzlich entsprechende Ansprechpartner oder Internetseiten genannt werden. Eine Weiterleitung von Bürgeranliegen ist jedoch nach der Datenschutzgrundverordung (DSGVO) nur mit vorheriger Genehmigung der Bürger erlaubt. Bei den Bürgerkontaktformularen auf der bezirklichen Internetseite ist dazu eine Ankreuzmöglichkeit vorhanden, womit die Einwilligung zur Weiterleitung des Anliegens an die zuständige Stelle erklärt werden kann.
Die AfD-Fraktion streicht daraufhin den Passus „…das Anliegen an die geeignete Stelle weiterzuleiten bzw. zumindest…“.
BzStR Karnetzki weist darauf hin, dass der Antrag den Eindruck erwecken würde, dass das Bezirksamt, das im Antrag Geforderte bisher nicht erfüllt, was jedoch nicht den Tatsachen entspricht.
Die SPD-Fraktion beantragt, den Antrag wegen Amtshandeln als erledigt zu erklären. Die antragstellende AfD-Fraktion sieht den Antrag nicht als erledigt an, da beispielsweise in der Einwohnerfragestunde der BVV Bürgeranfragen oft mit „nicht zuständig“ beantwortet werden.
BzStR’in Schellenberg informiert diesbezüglich über ein Schreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Anfragen von Bezirksverordneten und Bürgern in der BVV, die Aufgaben der Senatsverwaltung betreffen, grundsätzlich über das Abgeordnetenhaus zu stellen sind.
Die CDU-Fraktion beantragt, über den Antrag der SPD-Fraktion auf Feststellung der Erledigung durch Amtshandeln abzustimmen. Der Antrag wird mit 13 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme als durch Amtshandeln erledigt erklärt. |
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