Auszug - Unangekündigte Pflegeheimkontrollen
Frau Schellenberg berichtet, dass grundsätzlich nach §17 Wohn- und Teilhabegesetz (Kontrollen des LaGeSo) Prüfungen sowohl angemeldet als auch unangemeldet zulässig sind. Es gibt eine Prüfungsleitlinie, welche ausführt, dass unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit (Eingriff in die Grundrechte) solche unangemeldeten Prüfungen nach der Leitlinie nur dann verhältnismäßig sind, wenn ein Anlass oder ein Verdacht besteht.
Der Antrag wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen. |
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