Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Es liegt eine Einwohnerfrage von Herrn Dr. P. vor. Dieser liest seine Fragen zum Artenschutz in der Lichterfelder Weidelandschaft und dem Baugebiet B 6-30 vor: Bisher überlebten dort kleine Populationen der EU-weit geschützten Amphibienarten Moorfrosch, Wechselkröte und Knoblauchkröte. Für ein Artenreservoir sind diese jedoch zu klein. Mit den Baumaßnahmen verlieren sie außerdem einen großen Teil ihres Lebensraumes und ihrer Laichorte. Der Klimawandel mit seinem geringerem Schnee im Winter und geringeren Niederschlägen im Frühjahr und Frühsommer erhöht außerdem das Risiko, dass die Laichgewässer vorzeitig austrocknen. Besonders davon betroffen sind der Moorfrosch und die Wechselkröte, deren jetziger Lebensraum überwiegend überbaut wird und somit ihr Überleben gefährdet. Eine Biotopverbindung zu anderen Populationen, wie z.B. im Grunewald (FH Schutzgebiet), Maßnahmen zur Verhinderung des vorzeitigen Austrocknens der Laichgewässer und Lebensraumersatz sind daher dringend erforderlich.

 

Frage 1:

Welche konkreten Maßnahmen plant der Bezirk durchzuführen, um das Überleben dieser Amphibienarten abzusichern und wird er diese im städtebaulichen Vertrag festschreiben?

a) Hinsichtlich der Laichgewässer

b) Hinsichtlich der Biotopverbindungen zu weiteren Populationen

 

Frage 2:

Die geplante Ausgleichsfläche hin zum ehemaligen Osdorf würde die Lichterfelder Weidelandschaft mit dem Landschaftsschutzgebiet Diedersdorfer Heide verbinden. Sie geht jedoch über das älteste Rieselgebiet Berlins. Der dort gelegene Pfuhl ist nicht vor Austrocknung sicher. Wird das Bezirksamt diese Ausgleichsfläche im städtebaulichen Vertrag absichern mit der Auflage, ein Austrocknen in der Laichzeit zu verhindern und auf einem Teil der Ausgleichsfläche den Boden abzumagern, damit dort ein Magerrasen entstehen kann?

 

Frage 3:

Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse haben in geschützten Gebieten in den letzten 20 Jahren einen Rückgang der Fluginsekten um ca. 80% nachgewiesen. Zum Ausgangspunkt der Messung waren die Äcker schon Monokulturen und ein Teil der Nutzwiesen schon Grasäcker. Die Lichterfelder Weidelandschaft ist heute die artenreichste Fläche von Wildbienen in Berlin. Wird das Bezirksamt zum Schutz dieser Artenvielfalt ein generelles Pestizidverbot in dem neuen Baugebiet erlassen, um diesen Artenreichtum zu schützen und dieses Verbot im städtebaulichen Vertrag absichern?

 

Frau Bezirksstadträtin Schellenberg weist zunächst darauf hin, dass im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans BP 6-30 Lichterfelde-d Eingriffs- und Artenschutzrechtliche Gutachten, ein Kompensationskonzept und ein Umweltbericht erarbeitet werden. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für einen städtebaulichen Vertrag. Die Lichterfelder Weidelandschaft ist ein Privatgrundstück, sie ist keine bezirkliche Fläche, der Bezirk ist allerdings im Kontakt mit dem Eigentümer. Beplant wird nur das Baugebiet. In den Unterlagen, die die Grundlage für den städtebaulichen Vertrag bilden, wird es u.a. auch Aussagen zu den vorkommenden europarechtlich geschützten Arten, deren Habitaten und zu aktuellen und potenziellen Biotopverbindungen geben. Im städtebaulichen Vertrag werden auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt. Das Bezirksamt kontrolliert anschließend, dass diese Maßnahmen ausgeführt werden. Die süstlich des Mauerweges gelegenen Flächen der Berliner Stadtgüter werden als potenzielle Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den oben genannten Gutachten und Konzepten näher betrachtet. Dabei werden der Bestand analysiert - auch der Machalit-Pfuhl , konkrete Maßnahmen beschrieben sowie Aussagen zu deren Umsetzung, erhalt und rechtliche Sicherung getroffen. Den Hinweis, ein Pestizidverbot in Betracht zu ziehen, nimmt das Bezirksamt gerne auf. Herr Dr. P. erkundigt sich, ob die Biotopverbindungen zum Teltowkanal verbessert werden. BV Frau Macmillan fragt nach, ob das Bezirksamt der Ansicht ist, dass der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für das Bebauungsverfahren relevant ist. Frau Bezirksstadträtin Schellenberg hrt aus, dass in so einem Vertrag Regelungen konkretisiert werden, die im Bebauungsplan nicht enthalten sind. Zur Zeit befindet sich das Bezirksamt in den Vorverhandlungen für diesen Vertrag.

 
 

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