Auszug - Beschilderung am Platz des 4. Juli zur Nutzung für Fahrschulen entfernen
Siehe TOP 3.12. Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt, dass der Antrag auf einen Irrtum beruhe. Die im Antragstext genannte Beschilderung habe nichts mit der Ausnahmegenehmigung zu tun. Die Beschilderung sei – wie im Ausschuss in der letzten Wahlperiode ausführlich beraten, durch entsprechende verkehrliche Anordnung der hierfür zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörde erfolgt und entspreche auch der geltenden Beschlusslage der BVV. Die hier genannte Ausnahmegenehmigung der Senatsverwaltung beziehe sich auf das Aufstellen von Leitkegeln für den Fahrschulunterricht. Nach Auffassung der Senatsverwaltung sei sie jedoch überflüssig und wurde deshalb nicht verlängert. Die CDU-Fraktion bittet um Vertagung.
Der Antrag wird vertagt. |
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