Auszug - Anonymisiertes Bewerbungsverfahren im Bezirksamt
BzBm’in Richter-Kotowski führt aus, dass die Umsetzung eines derartigen Verfahrens eine Verlängerung der Dauer von Stellenbesetzungsverfahren aufgrund der Vergabe an Fremdfirmen bedeuten würde. Sie verweist darauf, dass die Auswahlverfahren gemäß Art. 33 des Grundgesetzes nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung erfolgen und bei jeder Stellenausschreibung der Hinweis angefügt ist, dass die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund bei Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen ausdrücklich erwünscht ist. Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass es eine Stelle gibt, die Bewerbungsunterlagen anonymisiert und bittet das Bezirksamt um Prüfung, ob dies eine kostengünstige Lösung wäre. Die SPD-Fraktion führt weiter auf, dass der Antrag nicht nur auf die Diskriminierung von Ethnie, sondern auch von Alter und Geschlecht abziele.
Der Antrag wird auf Antrag der CDU-Fraktion vertagt. |
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