Auszug - Parks Range IV – Wertsteigerung ermitteln – überregionalen Verkehr planen
Es erfolgt eine Änderung der CDU-Fraktion:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag die Wertsteigerung des Grundstückes, die durch die Schaffung von Baurecht erzielt wird, auf Grundlage des Bodenrichtwertes des Grundstücks zum Zeitpunkt des Ankaufs durch den Investor neu ermittelt und im größtmöglichen Umfang unter Anwendung des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung abgeschöpft werden kann.
Der Absatz 2 wird gestrichen.
Über die Beibehaltung des Absatzes 2 erfolgt eine Abstimmung. Die Beibehaltung des Absatzes 2 wird mit 14 Nein-Stimmen und 5 Ja-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der geänderte Antrag wird mit 19 Ja-Stimmen angenommen. |
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