Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Bezirksstadträtin hm berichtet, dass am 16.03.17 ein AnwohnerInnen-Rundgang am Standort der Lissabonallee 6 mit dem LAF stattfand. Die angesprochenen Themen betrafen die Nutzungsdauer, die Schadstoffbelastung vor Ort und die Diskussion der Befristung der Verträge mit dem Betreiber. Bezirksstadträtin hm sagt, dass dauerhafte Strukturen erwünscht sind, was das Verfahren der Vergabe des LAF betrifft.

Das Interkulturelle Fest 2017 wird auf den Freitag, den 30. Juni 2017, verschoben und fällt somit aus dem Format der Steglitzer Woche heraus. Die Mehrheit der teilnehmenden Organisationen und Träger hat sich in einer Umfrage für diesen Termin ausgesprochen. Der Austragungsort bleibt weiterhin der Hermann-Ehlers-Platz.

Herr cke (CDU) fragt nach dem Integrationsbericht und bittet, die Idee des Curriculums, bezüglich der Zusammenarbeit mit den Einrichtungen, wie es bisher koordiniert wurde und koordiniert wird, mit in den Bericht einfließen zu lassen. Erwünscht sind zudem die Empfehlungen von der Beauftragten für die Zukunft, inwieweit sinnvoll und transparent die Arbeit der Integration geleistet wurde.

Bezirksstadträtin hm weist auf die Ressourcen des Integrationsbüros, betreffend des Umfangs und des Zeitraums des Berichtes, hin und betont, dass es nicht vor Ende des Jahres zu schaffen ist. Zudem ist es nicht nur retrospektiv, sondern mit dem Blick in die Zukunft wichtig, welche Strukturen gegeben, zu bilden und zu entwickeln sind.

Herr cke (CDU) fragt nach der Situation der nicht hinnehmbaren Zustände bei den Vermietungen an Wohnungen als Hostels und inwieweit das Bezirksamt dem entgegentreten kann. BzStR hm antwortet, dass das Problem bekannt und das LAF hierr zuständig ist und dieses die Qualitätsstandards für Hostels festgelegt hat, soweit die Unterbringung dem LAF gemeldet wird. Das Integrationsbüro kann mit den vorhandenen Ressourcen nicht alles erfassen, und sie bittet derartige Fälle zu melden. Zuständigkeit im Bezirksamt muss zudem noch geklärt werden.

 
 

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