Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Einwohneranfrage des Herrn B.:

Herr B. stellt eine Frage zur Bebauung von Kleingartenflächen, im Speziellen zur Bebauung der Kolonie Eugen-Kleine Brücke. Insbesondere wird der Gestaltungsspielraum des Bezirksamtes sowie der Bezirksverordnetenversammlung hinterfragt. Darüber hinaus erfragt Herr Baumann, wie die BVV Ihrer Kontrollfunktion im Verfahren nachzukommen gedenkt.

 

Der Ausschussvorsitzende verweist im Vorgriff auf die Antwort des Bezirksamtes auf die Ausführungen im einschlägigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) und den bereits dadurch manifestierten und insofern begrenzten Gestaltungsspielraum.

 

Frau Lappe informiert für das Bezirksamt zum Verfahrensstand. Das Bezirksamt informiert zudem auf Nachfrage des Petenten darüber, dass die ausgewählten Planungen im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes diejenigen gewesen sind, die am wenigsten zu Lasten der bestehenden Kleingartenanlagen gegangen sind.

 

Einwohneranfrage des Hern B.:

Herr B. bezieht sich auf Informationen, nach denen der im Gebäudekomplex Steglitzer Kreisel engagierte Investor sich bereits im Stadium der Bauausführung befände. Er verweist auf die - nach diesen Informationen - in Rede stehenden Mieten von 9,- Euro 25,- Euro , im Mittelwert 16,- Euro je Quadratmeter. Es wird folgende Frage gestellt: „Wie will sich das Bezirksamt positionieren, um die 25% des nach den derzeitigen gesetzlichen Grundlagen zu realisierenden ´preiswerten Wohnraums´ zu gewährleisten“.

 

Frau Lappe verweist auf die seit längerer Zeit vorliegenden Planungen und insbesondere den festgesetzten Bebauungsplan, welche bereits durch einen Bauvorbescheid hinterlegt sind. Insbesondere weist Frau Lappe darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Festsetzung des Bebauungsplans die durch den Petenten dargelegten verbindlichen Vorgaben für Investoren noch nicht geltende Rechtslage gewesen sind und insofern auch nicht in laufende oder zukünftige vertragliche Vereinbarungen einfließen können.

 

Einwohneranfrage von Frau I. und Frau B.:

Die Anfrage bezieht sich auf eine mit - so die Auffassung der Petentinnen einer sehr kurzen Zustimmungsfrist hinterlegte Modernisierungsankündigung der Deutschen Wohnen AG. Im Speziellen  bezieht diese sich auf den Austausch von Holzkasten-Doppelfenstern in einfache Holzfenster im Siedlungsbereich Argentinische Allee, Onkel-Tom-Straße, Escherhauser Weg und Siebenendenweg. Es werden folgende Fragen formuliert:

 

Das bestehende Abfallrecht schreibt das Prinzip ´Sanierung vor Austausch´ vor. Ist Ihrerseits vorgehsehen, diesem Grundsatz auch im vorliegenden Falle Geltung zu verschaffen?“

 

Im Laufe der Erörterung stellt sich heraus , das die dazu aufgeworfenen Fragen bereits an das Bezirksamt herangetragen worden sind und bereits fachlich geprüft werden. Da die Fragestellungen in identischer Art und Weise zur Einwohnerfragestunde in der Bezirksverordnetenversammlung angemeldet wurden, werden sie gesammelt im Plenum am 15.3.2017 beantwortet.

 

Frau Lappe verweist jedoch auf die grundsätzlichen Bemühungen der Stadtplanung zum Erhalt der Kastendoppelfenster in Siedlungen, die unter Denkmalschutz stehen hin. Dies ist bei den in Rede stehenden Häusern nicht der Fall. Dem gegenüber steht die Bauordnung, die Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich verfahrensfrei stellt. Einflussmaßnahmen außerhalb des Denkmalschutzes seien an dieser Stelle sehr begrenzt.

 

Aus öffentlich-rechtlicher Sicht, so der Ausschussvorsitzende dürfte die Maßnahme nicht zu verhindern sein. Nachgefragt durch die Petentinnen wird die Unterstützung durch den Bezirk in Form einer Informationsveranstaltung mit der Deutschen Wohnen.

 
 

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