Auszug - Begrenztes Halte- und Parkverbot in der Scheelestraße einrichten  

 
 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 01.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0027/V (neu) Begrenztes Halte- und Parkverbot in der Scheelestraße einrichten
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:57
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Hippe,Lücke
2. Steinhoff/Wojahn
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt dazu, dass es sich bei der Scheelestraße um eine ca. 5 m breite Einbahnstraße handele.

 

Die direkt gegenüber der Einmündung der Glauberstraße in die Scheelestraße gelegene straßenartig angelegte Zufahrt zur Sportanlage, über die auch das Grundstück Scheelestraße 45 erschlossen werde, sei ca. 3m breit. Diese Zufahrt könne durch die Glauberstraße geradlinig angefahren und auch wieder verlassen werden. Für das Einfahren in diese Zufahrt habe die Parksituation vor Nr. 46 keine Bedeutung, da Nr. 46 im von dieser Zufahrt wegführenden Teil der Einbahnstraße liege. Beschwerden der Entsorger über ungünstige Ein- Ausfahrbedingungen seien hier nicht bekannt.

 

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki werde sich die Situation vor Ort ansehen und mit den Anwohnern sprechen.

 

Der Antrag wird auf Wunsch der SPD-Fraktion vertagt.

 
 

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