Auszug - Begrenztes Halte- und Parkverbot in der Scheelestraße einrichten
Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt dazu, dass es sich bei der Scheelestraße um eine ca. 5 m breite Einbahnstraße handele.
Die direkt gegenüber der Einmündung der Glauberstraße in die Scheelestraße gelegene straßenartig angelegte Zufahrt zur Sportanlage, über die auch das Grundstück Scheelestraße 45 erschlossen werde, sei ca. 3m breit. Diese Zufahrt könne durch die Glauberstraße geradlinig angefahren und auch wieder verlassen werden. Für das Einfahren in diese Zufahrt habe die Parksituation vor Nr. 46 keine Bedeutung, da Nr. 46 im von dieser Zufahrt wegführenden Teil der Einbahnstraße liege. Beschwerden der Entsorger über ungünstige Ein- Ausfahrbedingungen seien hier nicht bekannt.
Herr Bezirksstadtrat Karnetzki werde sich die Situation vor Ort ansehen und mit den Anwohnern sprechen.
Der Antrag wird auf Wunsch der SPD-Fraktion vertagt. |
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