Auszug - Einwohnerfragestunde
Folgende Bürger stellen gemäß § 48 der Geschäftsordnung im Rahmen der Einwohnerfragestunde Fragen an das Bezirksamt:
Nach der Beantwortung der Fragen durch das Bezirksamt erklärt BV-Vorsteher Rögner-Francke die Einwohnerfragestunde für beendet. |
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