Auszug - Einwohnerfragestunde
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt die Bezirksverordnetenversammlung des am 18.02.2015 verstorbenen langjährigen Bezirksverordneten und Vorstehers der BVV Zehlendorf und der BVV Steglitz-Zehlendorf, Herrn Werner Platzeck.
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Entsprechend § 48 der Geschäftsordnung stellen die folgenden Bürger und Bürgerinnen Fragen an das Bezirksamt, die von dessen jeweils zuständigen Mitgliedern beantwortet werden. Fragen von Herrn B. zur Ein- bzw. Ausfahrt der Dialyse-Station Zehlendorf werden von BzStR Karnetzki beantwortet. Fragen von Frau P. zum bezirklichen Gedenken anlässlich des 70 Jahrestags des Ende des Zweiten Weltkriegs werden von BzStR’in Richter-Kotowski beantwortet. Fragen von Frau U. zu Gesundheitsrisiken an Schulen des Bezirks werden von BzStR’in Richter-Kotowski beantwortet. Fragen von Herrn D. zu Missständen an der Mühlenau-Grundschule werden von BzStR Karnetzki beantwortet. Aufgrund der Bestimmung von § 48 Absatz 2 der Geschäftsordnung („Die Einwohnerfragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten.“) können die von einer weiteren Bürgerin eingereichten Fragen wegen Zeitablaufs nicht mehr gestellt und beantwortet werden. Auf Bitten der Bürgerin werden sie entsprechend § 25 Absatz 6 der Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung vorrangig beantwortet. Nach der Beantwortung der Fragen durch das Bezirksamt erklärt BVVorsteher Rögner-Francke die Einwohnerfragestunde für beendet. |
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