Hinsichtlich eines angeblichen Verkehrsunfalls an der Osdorferstraße / Hildburghauser Straße wird das Schreiben des Bürgers Herr B. geprüft.
Hinsichtlich des Platzes des 4.Juli wird über Diskussionen und Abwägungen berichtet, die im Vorfeld der Weiterbewilligung des Trödelmarktes im Bezirksamt stattgefunden hätten. Es hat aufgrund der Konzentrationswirkung gemäß § 13 des Berliner Straßengesetzes nach Verhandlungen mit den Betreibern und einer straßenrechtlicher Prüfung eine Teilbewilligung des vorliegenden Antrags gegeben. Diese Teilgenehmigung beinhaltet reduzierte Marktzeiten, eine Verlegung der Marktfläche, eine Reduzierung der Öffnungszeiten sowie einer Verlegung der Parkplätze. Für 2016 plant BzStR Markl-Vieto ein geändertes Nutzungskonzept für den Platz. Das Straßendenkmal mache jedoch eine Nutzung schwierig.