Auszug - Einbahnstraße an der Erich-Kästner-Schule  

 
 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 2.6
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 03.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
1206/IV Einbahnstraße an der Erich-Kästner-Schule
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:844
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Eckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die CDU- Fraktion erklärt, dass Probleme vor allem durch teilweise asoziales Verhalten der Eltern verursacht werden würden

Die CDU- Fraktion erklärt, dass Probleme vor allem durch teilweise asoziales Verhalten der Eltern verursacht werden würden. Diese seien aber eine Minderheit. Bei der Betrachtung der Verkehrssituation stelle besonders der Kreuzungsbereich ein Problem dar.

Der Antrag wird wie folgt geändert:

"Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob der Bachstelzenweg von der Königin-Luise-Straße bis Bitterstraße sowie der Kuckucksweg als Einbahnstraßen ausgewiesen werden können. In die Prüfung sind auch Regelungen für die Bitterstraße, die Musäusstraße und die Gelfertstraße mit einzubeziehen, damit hier die Verkehrsbelastung nicht zunimmt. In die Prüfung sind Anwohner, Schüler/ Eltern und die Schulleitung der Erich-Kästner-Schule einzubeziehen. Zudem ist die Ausweisung einer „Aussteigezone“ an Kuckucksweg und Bachstelzenweg zu prüfen.

Auch die Zulässigkeit von Fahrradverkehr entgegen der Fahrtrichtung ist zu prüfen."

BzStR Karnetzki erläutert, dass die Gefahr bei Einbahnstraßen darin läge, dass der Verkehr beschleunigt werde und Umwegverkehre entstehen würden. Eine zeitliche Befristung sei  unmöglich, da dadurch das Risiko für schwere Unfälle verstärkt werden würde. Es handelt sich beim Bachstelzenweg um eine Wohnstraße mit einer Haltezone für den Bücherbus. Eine Einbahnstraße sei der Verkehrssicherheit abträglich, wenn die Fahrgasse nicht durch bauliche Maßnahmen oder durch eine entsprechende Parkordnung verengt wird. Hierfür reiche aber der Straßenquerschnitt nicht. Zudem sei die Präzedenzwirkung im Rahmen des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung zu beachten.

OA 40, Herr Lehmann-Tag, ergänzt, dass zum Bringen und Abholen der Kinder eine Ladezone angeordnet sei. Die Belastung für die Kita in der Gelfertstraße würde sich zudem verstärken. Der Bedarf bestünde im Übrigen lediglich in der Zeit von 7.45 Uhr bis 8.05 Uhr. Es bestünde allerdings bei Gesprächsbedarf jederzeit die Möglichkeit der Vereinbarung eines vor Ort –Termins zusammen mit der Polizei.

Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird der Antrag vertagt.

 
 

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