Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
Frau BzStR’in Richter-Kotowski berichtet, a) dass es im Januar Probleme mit den Legionellen an der Dreilinden-Grundschule im Sanitärbereich der Sporthalle gab. Die sanitären Anlagen mussten daraufhin gesperrt werden. Zur Beseitigung der Legionellen wurde eine thermische Desinfektion der sanitären Anlagen durchgeführt. Die Nachbeprobung der Duschen erfolgte am Freitag, d. 27.02.2015. Auch in den sanitären Anlagen am Fichtenberg-Gymnasium wurde eine Legionellen-belastung festgestellt. Hier wurde auch eine thermische Desinfektion durchgeführt. Die Nachbeprobung wird am 24.02. oder 25.02.2015 durchgeführt werden. Ca. zwei Wochen nach der Nachbeprobung werden die Ergebnisse bekanntgegeben. Wenn diese negativ waren, werden die jeweils verhängten Sperrungen sofort wieder aufgehoben. Eine weitere Legionellenproblematik gibt es am Lilienthal-Gymnasium. Hier mussten auch die sanitären Anlagen gesperrt werden. Die Beseitigung der Legionellen gestaltet sich an diesem Standort schwieriger. Daher wurden die Sanitäranlagen für das sogenannte „Toilettenprogramm“ des Senats angemeldet, um eine Komplettsanierung der sanitären Anlagen durchführen zu können. Eine Belastung durch eisenhaltiges Wasser gibt es in der Sporthalle der ehemaligen Leistikow-Schule und in der Onkel-Tom-Halle. Aus diesem Grunde wurden dort Schilder mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“ angebracht. b) dass es auf der Insel Lindwerder einen Restaurationsbetrieb und den Sportverein Yachtclub Müggelsee e.V. gibt. Das Grundstück gehört zum Fachvermögen des Grünflächenamtes. Der Restaurationsbetrieb hat einen Pachtvertrag mit dem Grünflächenamt abgeschlossen und eine Teilfläche an den Sportverein unterverpachtet. Der Yachtclub Müggelsee e.V. möchte einen eigenständigen Pachtvertrag mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf abschließen, um auf dieser Grundlage Fördermittel aus dem sogenannten 40/40/20-Programm des Senats in Anspruch nehmen zu können. Der Verein benötigt die Fördermittel, um die Steganlagen zu erneuern. Über die Gestaltung des eigenständigen Pachtvertrages gibt es unterschiedliche Auffassungen des Umwelt- und des Schul- und Sportamtes. Vor einem Jahr gab es Überlegungen dem Yachtclub Müggelsee e.V. ein Ersatzgrundstück bzw. eine Ersatzfläche anzubieten. Nach umfangreichen Prüfungen wurde dies wieder verworfen, da auf dem angedachten Grundstück neue Steganlagen errichtet werden müssten. Der Neubau der Steganlagen würde zum einen zu einer großen Belastung für die Umwelt führen und zum anderen würden die geschätzten Kosten für den Neubau der Steganlagen in Höhe von ca. 1. Mio. € und die jährlichen erheblichen Instandhaltungs- und Pflegekosten für Ausbaggermaßnahmen an dieser Stelle, durch wiederkehrende Versandung, in keinem Verhältnis stehen. Im Januar 2015 wurde im Rahmen der Bezirksamtssitzung das Thema wieder auf die Tagesordnung genommen. Frau BzStR’in Richter-Kotowski bevorzugt die Trennung der beiden Verträge, d. h. den Sportverein vom Restaurations-betrieb abzukoppeln und mit dem Sportverein einen eigenständigen Pachtvertrag zu schließen. Nach den am 24.02.2015 im Bezirksamt geführten Gesprächen, wird es voraussichtlich zwei getrennte Verträge geben. c) dass es wichtig ist, den Neubau der Turnhalle der Grundschule am Stadtpark wieder in der Investitionsplanung zu berücksichtigen. Im Rahmen der Aufstellung der Investitionsplanung wurden vom Schul- und Sportamt Überlegungen angestellt, wie der notwendige Raumbedarf an dieser Schule realisiert werden kann, um die Schule als 3½-zügige Grundschule zu erhalten. Nach Vorlage der Kostenschätzungen wurde im Schul- und Sportamt entschieden, von dem Bauvorhaben (Neubau der Turnhalle, Mensa, Klassenräumen und Neugestaltung der Außenanlagen) Abstand zu nehmen, weil nach den vorliegenden Kostenschätzungen diese Investitionsmaßnahme über die bezirkliche Dringlichkeitsliste beim Senat angemeldet werden müsste und dies zur Folge hätte, dass der Neubau der Sporthalle in naher Zukunft nicht realisiert werden könnte. Aus diesem Grunde wurden die Planungen mit einer 3-zügigen Grundschule wieder aufgenommen. Die Flächen für diese Planungen sind ausreichend vorhanden. Die Umgestaltung und Sanierung der Außenanlagen, die weiterhin notwendig sind, können dann über andere Maßnahmen realisiert werden. d) dass die Nutzung der Hallen an den Standorten Lippstädter Str. 5 und die Königin-Luise-Str. (FU-Halle) weiterhin als Flüchtlingsunterkunft bis voraus-sichtlich Ende April 2015 angedacht ist. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |