Auszug - Einwohnerfragestunde
Entsprechend § 48 der Geschäftsordnung stellen die folgenden Bürger Fragen an das Bezirksamt, die von dessen jeweils zuständigen Mitgliedern beantwortet werden. Fragen von Herrn Kuehn zum Hundeverbot an den Uferwegen des Schlachtensees und der Krummen Lanke werden von BzStR’in Markl-Vieto beantwortet. Fragen von Herrn Bader zur Anzahl und Verteilung von FAV-Stellen im Bezirk werden von BzStR Schmidt beantwortet. Fragen von Herrn Haarhaus zur Leinenpflicht und verbotenem Baden von Hunden im Schlachtensee und in der Krummen Lanke werden von BzStR’in Markl-Vieto beantwortet. Fragen von Herrn Gruner zur Stellen- und Terminsituation im Bürgeramt werden von BzStR’in Markl-Vieto in Vertretung von BzStR’in Richter-Kotowski beantwortet. Aufgrund der Bestimmung von § 48 Absatz 2 der Geschäftsordnung („Die Einwohnerfragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten.“) können die von fünf weiteren Bürgern eingereichten Fragen wegen Zeitablaufs nicht mehr gestellt und beantwortet werden. Sie werden schriftlich beantwortet. Nach der Beantwortung der Fragen durch das Bezirksamt erklärt BVVorsteher Rögner-Francke die Einwohnerfragestunde für beendet. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |