Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 12.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

BzBm Kopp informiert über die aktuelle Rücklagensituation und verteilt dazu eine Übersicht

BzBm Kopp erläutert aufgrund der Berichterstattung in der Presse zur Äußerung des Finanzsenators, wonach dem Bezirk 10 Mio. € für die Schulsanierung zur Verfügung stünden, die aktuelle Rücklagensituation und verteilt dazu eine Übersicht als Tischvorlage (Anlage 1). BzBm Kopp führt aus, dass die Rücklage aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen zum Jahresanfang 2014 13,5 Mio. € betrug. Davon wurden 12,3 Mio. € zur Fortsetzung konkreter Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt. Die aus den unterschiedlichsten Gründen bis zum Jahresende 2014 nicht vollständig ausgegebenen investiven Baumittel wurden in Höhe von insgesamt 8 Mio. € wieder der maßnahmenkonkret zu bildenden Rücklage zugeführt. Dementsprechend beträgt der Anfangsbestand der Rücklage aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen im Jahr 2015 9,1 Mio. €. Die in 2014 nicht verausgabten Mittel in Höhe von 8 Mio. € müssen in 2015 zur Fortsetzung der betreffenden Bauvorhaben eingesetzt werden, nach dem Haushaltsplan 2014/2015 ist in 2015 zusätzlich eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 436.000 € zur Finanzierung der Bauansätze vorgesehen. Danach verbleibt eine Rücklage in Höhe von ca. 700.000 €. Diese ist mit den zu beratenden Anmeldungen zur Investitionsplanung 2015 bis 2019 vom Bezirksamt verplant worden.

 

BzBm Kopp erläutert weiter, dass die allgemeine Rücklage in 2015 einen Anfangsbestand in Höhe von 5,3 Mio. € auswies. Durch gegenüber der Ansatzerwartung höhere Grundstückserlöse, die bei prognostiziertem positivem Jahresergebnis der Rücklage zugeführt werden dürfen, und noch nicht verausgabte Restbestände aus der Rücklage, die aus der Anschubfinanzierung des Ordnungsamtes gebildet werden durfte, erhöht sich die allgemeine Rücklage auf 6,1 Mio. €. Abzüglich der geplanten Entnahme in Höhe von 2,5 Mio. € sowie des eingestellten Haushaltsrisikos durch pauschale Minderausgaben in Höhe von 2,3 Mio. € verbleibt eine Rücklagensumme von 1,4 Mio. €. Hinzu kommen die Rücklagen der Schulen in Höhe von 1,6 Mio. €.

 

Die SPD-Fraktion führt aus, dass in der Darstellung der Rücklagen unterstellt wird, dass die nicht verausgabten Mittel aus 2014 und die für 2015 eingestellten Mittel vollständig in 2015 verbraucht werden. Vielmehr sei jedoch damit zu rechnen, dass der Anfangsbestand der Rücklage im kommenden Jahr erneut deutlich siebenstellig sei. BzBm Kopp weist darauf hin, dass die Mittel konkreten Baumaßnahmen zugeordnet sind und daher nicht anderweitig verfügbar sind, unabhängig davon, ob die Mittel vollständig in 2015 ausgegeben werden. Auf Nachfrage der Grüne-Fraktion erklärt BzBm Kopp, dass bei den in der Übersicht aufgeführten Kosten für die einzelnen Maßnahmen bereits zum größten Teil Kostensteigerungen berücksichtigt wurden. Lediglich bei drei bis vier Maßnahmen steht noch eine Beteiligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses aus. Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass die Mittel in die vorliegende Anmeldung für die Investitionsplanung 2015 bis 2019 einfließen und somit zum größten Teil für Schulen verwandt werden. Die SPD-Fraktion führt aus, dass die Aussage des Finanzsenators, wonach Steglitz-Zehlendorf über 10 Mio. € verfüge und diese ausgeben könne, in der Sache zutreffend sei, da 9,1 Mio. € am Jahresbeginn vorhanden waren. Des Weiteren wird in Frage gestellt, dass die Investitionsplanung hauptsächlich auf die Sanierung von Schulen abgestellt sei.

 

Das Amt erläutert, dass in früheren Jahren nicht ausgegebene Baumaßnahmengelder in eine Rücklage gestellt werden konnten und in späteren Jahren allgemein für investive Baumaßnahmen zur Verfügung standen. Nunmehr dürfen nicht verausgabte Mittel nur noch für die gleiche Maßnahme im Folgejahr eingesetzt werden, die in 2014 nicht verausgabten 8 Mio. € bleiben maßnahmenkonkret gebunden. Wenn der Finanzsenator die Aussage getroffen habe sollte, der Bezirk könnte diese Mittel für Schulsanierungsmaßnahmen einsetzen, wäre dies schlicht falsch. Die CDU-Fraktion kritisiert die Aussage des Finanzsenators auf die Frage der Abgeordneten Cyborra nach der Höhe der für die Sanierung von Schulen einsetzbaren investiven Mittel sowie der bisher nicht eingesetzten Reserven mit „Es können also sofort heute für 10 Mio. € weitere Sanierungsprojekte in diesem Bezirk umgesetzt werden“ als Belügen der Öffentlichkeit und empfindet dies als eine „Sauerei“. BzBm Kopp bezeichnet die Aussage des Finanzsenators als wider besseren Wissens falsch. Die SPD-Fraktion stellt fest, dass weniger Sanierungsstau vorhanden wäre, wenn die Mittel im Zeitrahmen für die vorgesehenen Maßnahmen ausgegeben worden wären.

 

BzStR Karnetzki führt aus, dass zwischen den Begrifflichkeiten Sanierung (= baulicher Unterhalt) und Investition zu unterscheiden sei. Bei den aufgeführten Maßnahmen in der Übersicht handelt es sich um Investitionsmaßnahmen. BzStR Karnetzki macht darauf aufmerksam, dass es eine Ermächtigung durch die Senatsfinanzverwaltung gäbe, wonach 20 % der investiven Zuweisung für bauliche Unterhaltung verwendet werden können. BzBm Kopp weist darauf hin, dass dies nur möglich sei, wenn Mittel verfügbar seien und dies sei nicht der Fall. Es sind lediglich 700.000 € aus der Rücklage frei verfügbar. Es sei zutreffend, dass der Bezirk die investive Zuweisung fast vollständig verplant habe, wobei die Mittel auch für Schulen eingesetzt werden. BzBm Kopp verweist darüber hinaus auf die Problematik, dass konsumtiv ausgegebene investive Mittel (auch nur eines Bezirkes) bei der nächsten konsumtiven Zuweisungsberechnung über die Normierung allen Bezirken abgezogen werden. So habe z.B. der Bezirk Spandau in den letzten drei Jahren 10 Mio. € aus der pauschalen Zuweisung für die Schuldentilgung verwandt und diese sind den anderen Bezirken über die Normierung anteilig abgezogen worden. Die CDU-Fraktion bittet um eine schriftliche Stellungnahme zu der Fragestellung Schuldentilgung aus investiven Mitteln und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Normierung speziell für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Anlage 2).

 

 

 

 
 

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