Auszug - Wann werden die Südender und ihre Gäste geschützt?
Da die von § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung vorgegebene Zeit von 45 Minuten zur Beantwortung der Kleinen Anfragen überschritten ist, kann diese Anfrage nicht mehr aufgerufen und beantwortet werden. Der Fragesteller bittet, dass seine Anfrage entsprechend GO § 25 Abs. 6 in der nächsten Sitzung beantwortet wird. |
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