Auszug - Bezirkswohnraum Tautenburger Straße erhalten  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 27.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0929/IV Bezirkswohnraum Tautenburger Straße erhalten
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:852
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-FraktionPiraten-Fraktion
Verfasser:Lüders, Boroviczény 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erläutert BzStR Karnetzki,

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erläutert BzStR Karnetzki, dass in den drei Seniorenwohnhäusern in der Tautenburger Straße 32 sowie 38/39 insgesamt 46 Wohneinheiten vorhanden sind, von denen derzeit 26 nicht vermietet sind. Die Wohnungsgröße beträgt durchschnittlich 45 m², die Nettokaltmiete beträgt für die Tautenburger Straße 32 rund 523 € und für die Tautenburger Straße 37/39 rund 509 €. Zur Historie teilt BzStR Karnetzki mit, dass die Grundstücke in den 1970er Jahren über einen Grundstücksleihvertrag an eine Wohnungsbaugesellschaft mit der Auflage, dort Seniorenwohnungen einzurichten, übergeben wurden und anschließend per Generalmietvertrag vom Bezirk angemietet wurden. Da der Generalmietvertrag mit dem Grundstücksleihvertrag gekoppelt ist, würde im Falle einer Aufkündigung beider Verträge eine Entschädigungszahlung in Höhe von derzeit 1,7 Mio. fällig werden. Im Vergleich zum Verkehrswert würde eine Lücke entstehen. Die Wohnungsgesellschaft wurde aufgefordert, die Wohnungen in einen vermietbaren Zustand zu versetzen, um die Anzahl der vermieteten Wohnungen zu erhöhen.

 

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erläutert BzStR Schmidt, dass die freistehenden Wohnungen durch die WBM (Wohnungsbaugesellschaft Mitte) nach dem Auszug von Mietern nicht entsprechend hergerichtet werden und sich somit in einem nicht vermietbaren Zustand befinden. Das mangelnde Interesse der WBM, die Wohnungen in einen vermietbaren Zustand zu bringen, könnte u.a. darin begründet sein, dass die Mieteinnahmen für die WBM aufgrund des Generalmietvertrags ohnehin gesichert sind. Wären die Wohnungen vermietet, würde der Bezirk durch die Einnahmen aus den Mietzahlungen keinen finanziellen Verlust  aufgrund der zu leistenden 100%igen Mieterstattung an die WBM erleiden.

 

Die Piraten-Fraktion plädiert dafür, dass das Bezirksamt verstärkt daraufhin wirken sollte, dass die Wohnungen durch den Vermieter in einen vermietbaren Zustand versetzt werden, um finanzielle Verluste zu vermeiden. BzStR Karnetzki weist darauf hin, dass es nicht sicher sei, ob die Wohnungen auch in einem besseren Zustand vermietbar seien; derzeit gebe es keine Interessenten für diese Wohnungen.

 

Die CDU-Fraktion gibt zu Bedenken, dass eventuell auch Fehler des Bezirksamts zu dieser Situation geführt haben. Zuerst sei zu klären, wer dazu verpflichtet ist, die Wohnungen in einem vermietbaren Zustand zu halten. Wenn dies den Verträgen entsprechend die WBM sein sollte, hätte das Bezirksamt ggf. Mietminderung geltend machen können, wenn sich die gemietete Sache nicht im vereinbarten Zustand befindet. Es wäre also zu klären, ob hierdurch ein Schaden für das Land Berlin entstanden ist.

 

Frau Lau von der Seniorenvertretung weist nachdrücklich darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine erhebliche Nachfrage von Älteren an bezahlbaren kleineren Wohnungen besteht. Sie bittet deshalb darum, alles zu tun, um die Wohnungen in einen vermietbaren Zustand zu versetzen. Die CDU-Fraktion gibt zu Bedenken, dass unter diesen Gesichtspunkten die Abgabe der Wohnungen an einen geeigneten Betreiber zielführender wäre.

 

Die CDU-Fraktion beantragt die Vertagung des Antrags auf die nächste Sitzung als nicht-öffentlichen Besprechungspunkt. Da die nächste ordentliche Sitzung erst im Februar 2015 stattfindet, wird als außerordentlicher Sitzungstermin der 08.01.2014 vereinbart. Zu dieser Sitzung wünscht die CDU-Fraktion die Vorlage der Verträge (Generalmietvertrag und Grundstücksleihvertrag).

 

Der Antrag wird vertagt

 

 

 
 

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