Auszug - Endlich freie Wohnungen in der Mudrastraße vermieten  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Immobilienverwaltung Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 23.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Auf dem Grat 2, 14195 Berlin
Ort: Dienstgebäude Auf dem Grat, Zimmer 34
0871/IV Endlich freie Wohnungen in der Mudrastraße vermieten
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:813
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Miels 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BzStR Karnetzki erklärt, dass die Höhe des Sanierungsstaus eine Einschätzung aus 2013 darstelle, die aus einer hochgerechneten Prognose aus dem Jahr 2010 entstanden sei

BzStR Karnetzki erklärt, dass die Höhe des Sanierungsstaus eine Einschätzung aus 2013 darstelle, die aus einer hochgerechneten Prognose aus dem Jahr 2010 entstanden sei. Nach einer Begehung durch den TÜV seien aufgrund von Brandschutzerfordernissen und von Elektroinstallationen die Kosten um ca. 3 Mio. € gestiegen. Daher würden die Gesamtkosten derzeit auf ca. 8 Mio. geschätzt. Das Bezirksamt sei überein gekommen, dass die Kosten nicht aufzubringen seien. SozStadtDez werde eine Vorlage einbringen, die Einrichtung aufzugeben und an Liegenschaftsfonds GmbH und Co.KG abzugeben.

Eine Frage der CDU-Fraktion nach der Federführung für das Verfahren beantwortend, erklärt BzStR Karnetzki, dass die Abteilung Soziales und Stadtentwicklung Eigentümerin und Bedarfsträger sei. Das entsprechende Produkt werde auch in der Abteilung Soziales und Stadtentwicklung budgetiert. Die SE FM, konkret der Fachbereich Objektmanagement, sei mit der Verwaltung des Fachvermögens der Abteilung Soziales und Stadtentwicklung beauftragt und habe die Erlaubnis, die Titel der Abteilung Soziales und Stadtentwicklung im Rahmen der Auftragswirtschaft zu bewirtschaftet. Die Federführung für strategische Entscheidungen oder Entscheidungen zur Nutzung der Liegenschaften liege in Abteilung Soziales und Stadtentwicklung. Die Federführung für die Umsetzung der Aufgaben einer Hausverwaltung liege beim Fachbereich Objektmanagement. Die Federführung für die bauliche Unterhaltung liege im Fachbereich Hochbauservice, der durch den Fachbereich Objektmanagement beauftragt werde.

Die SPD-Fraktion fragt, wer den TÜV beauftragt habe. Die Liegenschaft zu begehen. (Beantwortung als Ergänzung zu Protokoll: Die Liegenschaft wurde im Rahmen der turnusmäßigen Begehungen durch den per Rahmenvertrag vom Bezirksamt beauftragten TÜV Rheinland begutachtet. Sie erfolgte aufgrund der mit dem Fachbereich Hochbauservice abgestimmten Begutachtung aller Liegenschaften der Bezirksverwaltung mit der Schwerpunktsetzung der Brandsicherheit.)

Die Fraktion der Grünen fragt, wie der Brandschutz gewährleistet werde und ob es ein Sanierungskonzept gebe?

BzStR Karnetzki erklärt, dass die Sanierung vom Bezirksamt bei der Verwendung der Mittel der baulichen Unterhaltung nicht prioritär betrachtet worden sei, da andere Maßnahmen als notwendiger eingeschätzt worden seien. So habe das Bezirksamt in der letzten und in dieser Legislatur den Schwerpunkt auf die Schulbausanierung gelegt. Der Fachbereich Objektmanagement habe aber die Kosten pflichtgemäß regelmäßig bei der Verwendungsplanung der Mittel der baulichen Unterhaltung angemeldet. Da zusätzliches Geld für eine Sanierung auch in der Vergangenheit nicht vorhanden gewesen sei, hätten die notwendigen 8 Mio. € aus der Baulichen Unterhaltung aufgewendet oder die Liegenschaft in der Investitionsplanung aufgenommen werden müssen. Im Ansatz der Baulichen Unterhaltung seien tatsächlich seit Jahren lediglich ca. 3 Mio. € veranschlagt. Der Bezirk bewirtschaftet wie bekannt mehrere Liegenschaften als Seniorenwohnhäuser. Es sei daher darauf zu achten, dass die Seniorenwohnhäuser in der Tautenburger Straße gesondert zu betrachten seien, da diese über einen Generalmietvertrag mit der WBM von dieser bewirtschaftet werde und auch die WBM für den baulichen Unterhalt zuständig wäre. Das Grundstück gehöre dem Bezirk. Die Gebäude hingegen gehörten der WBM, da diese im Rahmen der seinerzeitigen Wohnungsbaupolitik die Gebäude auch errichtet hätten. Ein Umzug der Bewohnerinnen und Bewohner in der Mudrastraße könne nicht zu erzwungen werden.

Die Fraktion der Grünen erläutert die dem Bezirksamt von der Zählgemeinschaft auferlegten Prioritätensetzung zu Gunsten der Schulgebäude, da Schulen zur Daseinsfürsorge gehöre und eine originäre Aufgabe des Bezirks darstelle. Derzeit werde der Gebäudebestand auf Verschleiß gefahren, da die bauliche Unterhaltung nicht auskömmlich finanziert sei. Ein Leerstand der Seniorenwohnhäuser sei allerdings auch kein wünschenswerter Zustand. Da das Land Berlin derzeit auch die Liegenschaftspolitik geändert habe, wäre vielleicht ein solventer „sozialer“ Investor die bessere Lösung.

Die CDU-Fraktion erklärt, dass es darauf ankomme, ob die Immobilien sanierungsfähig seien oder nicht. Eine Sanierung „peu à peu“ sei ein Tropfen auf den heißen Stein, da sie das grundlegende Problem nicht löse. Vielmehr würde das auf Jahre hinaus die Handlungsfähigkeit des Bezirks einschränken. Daher solle es entweder eine Abgabe an die Liegenschaftsfonds GmbH und Co.KG oder einen Abriss geben.

BzStR Karnetzki erläutert, dass ein Abriss nicht möglich sei, da noch Mieterinnen und Mieter vorhanden seien. Der neue Eigentümer würde das im Blick haben müssen. Ergänzend erläutert BzStR Karnetzki, dass die Titel der Baulichen Unterhaltung unter anderem auch aus der Zuweisung des Produktsummenbudgets für die Verwaltung und Bereitstellung von Seniorenwohnen im Rahmen des dafür gebildeten Produkts gespeist werde. Die Aufwandsberechnung orientiere sich an der Veranschlagungsleitlinie. Bei Aufgabe der Mudrastraße entfalle auch die Produktsumme und daher würde das Geld in der Perspektive auch in der Baulichen Unterhaltung fehlen.

Die SPD-Fraktion unterstreicht, dass der festzustellende Anstieg von Rentnern, die auf Leistungen des SGB XII angewiesen seien, den Bedarf an preiswertem Seniorenwohnen deutlich mache. Bezirke, die Seniorenwohnhäuser abgegeben hätten, ärgerten sich jetzt. Die Demografie und der Zuzug nach Berlin verknappe den ohnehin schon knappen Wohnraum zusätzlich. Es sei daher sozialpolitisch notwendig, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Gemäß § 12 Absatz 2 Nr. 10 BezVG obliege es der BVV insgesamt, über die Auflösung einer bezirklichen Einrichtung zu entscheiden. Die von der Abteilung Soziales und Stadtentwicklung zu fertigende Vorlage zur Beschlussfassung hinsichtlich der vom Bezirksamt getroffenen Entscheidung, die Aufgabe der Einrichtung in der Mudrastraße anzustreben, müsse daher auch erklären, was mit den Seniorinnen und Senioren sowie Mieterinnen und Mieter passieren solle, die da noch wohnen würden.

Der Antrag wird im Einvernehmen vertagt.

 
 

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