Auszug - Verschiedenes  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Zehlendorf-Mitte

Zehlendorf-Mitte

Auf die Frage der SPD-Fraktion nach dem Grund für die Aufstellung der Bauampeln am S-Bahnhof Zehlendorf erklärt BzStR KArnetzki, dass dem Amt keine Informationen hierüber vorliegen .

Erreichbarkeit des Ordnungsamtes

Die PIRATEN-Fraktion erklärt, Bürgerinnen und Bürger hätten sich über eine eingeschränkte Erreichbarkeit des Ordnungsamtes in der letzten Zeit bei ihr beklagt. BzStR Karnetzki ist hierüber nichts bekannt. Auch sei der Krankenstand im normalen Bereich. Die Wache sei immer besetzt. Ggf. habe die Urlaubszeit in einigen Bereichen zu einer geringeren Mannschaftsstärke geführt.

Daten zu BVV-Beschluss nachtragen

Die CDU-Fraktion bittet darum, bei der Erledigungsvorlage zur Drucksache 0739/IV die noch fehlenden Daten nachzutragen. Das Amt sagt dies im Rahmen der Kapazitäten zu.

Argentinische Allee/Waldfriedhof

Auf die Frage der CDU-Fraktion nach der Unfalllage am obigen Knoten erklärt OA 40, dass die hierfür zuständige Dienststelle der Polizei mitgeteilt habe, es gebe dort keinen Unfallschwerpunkt.

Hildburghauser Straße

Auf die Frage der CDU-Fraktion nach dem Stand des Ausschreibungsverfahrens zum Umbau der Hildburghauser Straße sowie das Abstimmungsverfahren für die notwendige Umleitung verweist BzStR Karnetzki auf die zuständige Bezirksstadträtin Markl-Vieto sowie die für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zuständige Verkehrslenkung Berlin, da sein Dezernat und Untere Straßenverkehrsbehörde in das Verfahren nicht einbezogen ist.

Standzeit eines PKW in der Parkraumbewirtschaftung

Auf die Frage der CDU-Fraktion nach der zulässigen Standzeit ohne Parkticket in der Parkraumbewirtschaftung, wenn der Fahrer am Steuer sitzt, erläutert das Amt die Rechtslage. Wer länger als 3 Minuten steht, der parkt. Eine Ahndung einer ggf. vorliegenden Ordnungswidrigkeit erfolgt im Rahmen des Opportunitätsprinzips. In der Regel wird der Fahrer aufgefordert, entweder wegzufahren oder ein Parkticket zu ziehen, bevor die Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Pedelec-Korridor

Auf die Fragen der GRÜNEN-Fraktion nach dem Sachstand zum Verfahren zur Einrichtung eines Pedelec-Korridors verweist BzStR Karnetzki auf die zuständigen Stellen gemäß der bereits dem Ausschuss mitgeteilten Zuständigkeitsregelung. Für die städtebauliche Verkehrsplanung ist BzStR Schmidt zuständig. Für die bauliche Umsetzung ist BzStR´in Markl-Vieto zuständig. Sollten verkehrsrechtliche Anordnungen im untergeordneten Straßennetz notwendig sein, so läge dies in seiner Zuständigkeit.

 
 

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