Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr S

Herr S. nimmt Bezug auf die Parkordnung Hochsitzweg, schildert die aus seiner Sicht nicht zu akzeptierende Entscheidung zur Änderung der Parkordnung. Dabei sei die Ursache für die Änderung seiner Meinung nach der unzulässige Heckenbewuchs der Anlieger, da hierdurch Rollstuhlfahrer die Gehbahn auf der nördlichen Seite nicht nutzen könnten. Auf die Frage der Beseitigung der Ursache erläutert BzStR die verkehrliche Situation vor Ort. Die Ursache für die Änderung der Parkordnung sei die Enge des nördlichen Gehwegbereiches unabhängig von den Hecken. Durch parkende Fahrzeuge, die vollflächig auf dem Gehweg parken würden, sei der befestigte Oberstreifen durch Fußgänger oder mobilitätseingeschränkte Mitbürger nicht mehr nutzbar. Dies müsse aber gewährleistet sein. Ergänzend hierzu verweist OA 40, Herr Lehmann-Tag, auf die seinerzeitige Beschlusslage der BVV. Nach Änderung der Parkordnung wurde zudem eine Karenzzeit von einem Monat eingeräumt.

Die Fraktion der GRÜNEN fragt, ob die im August ausgestellten Ordnungswidrigkeitenanzeigen zurückgenommen werden könnten und ob eine Anwohnerbefragung hätte durchgeführt werden können. BzStR Karnetzki erklärt, dass die Ordnungswidrigkeiten nach Ende der „Karenzfrist“ festgestellt worden. Anwohnerbefragungen könnten - wie bereits in anderen Angelegenheiten mitgeteilt – aus Kapazitätsgründen und aus Rechtsgründen nicht erfolgen.

Auf die Frage der PIRATEN-Fraktion nach Gehwegbreiten antwortend erläutert OA 40, dass nach der AV Geh- und Radwege die Gehwegbreite Rollstuhlfahrer mindestens 1,10 m betragen müsse. Auch halbseitiges Gehwegparken sei geprüft worden und aufgrund der Fahrbahnbreite nicht umsetzbar, da die Fahrgasse mindestens 3 m für Versorgungsfahrzeuge oder die Feuerwehr breit sein müsse. Gehwegparken würde zudem erhöhte Unterhaltungskosten verursachen. Dabei sei stets die örtliche Situation insgesamt zu betrachten und eine jeweilige Einzelfallentscheidung zu treffen. In dem Abschnitt von Hochsitzweg 46 bis zur Einmündung Kreuzungsweg sei in Abwägung aller Belange entschieden worden, die Parkordnung nicht zu ändern, da dies aufgrund der unbefestigten Südseite und der dadurch zu berücksichtigende Baumschutzverordnung massiv Parkstände weggefallen wären. Zu Gunsten der Anwohner wurde in diesem Bereich daher auf die gleichartige Anordnung verzichtet. Es könnten auch innerhalb der „Karenzfrist“ entgegen der Empfehlungen der Unteren Straßenverkehrsbehörde Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, wenn z.B. im Rahmen des Opportunitätsprinzips besondere Gefährdungen entstehen oder andere Behörden wie die Polizei diese ahnden würde.

 

 
 

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