Auszug - Sanierungsfähigkeit der Bauten hinter dem Rathaus  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Immobilienverwaltung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 28.08.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Auf dem Grat 2, 14195 Berlin
Ort: Dienstgebäude Auf dem Grat, Zimmer 34
0812/IV Sanierungsfähigkeit der Bauten hinter dem Rathaus
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:651
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Mögling 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die CDU-Fraktion beantragt folgende Änderung:

Die CDU-Fraktion beantragt folgende Änderung:

„Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine (kostengünstige) Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Vergleich zu Neubauten/Ersatzbauten, d. h. eine Bestandsaufnahme und Variantenuntersuchung, eine Einschätzung der Kosten einer Gesamtsanierung der Bauteile B, C, D und E, durch das Amt möglich ist.“

BzStR Karnetzki erklärt, dass eigenes Personal für eine substanzielle Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht vorhanden sei. Eine entsprechende Untersuchung müsste beauftragt werden und würde schätzungsweise 75 T€ an Kosten verursachen. Der Begriff Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sei zudem nicht ausreichend definiert. Maßgeblich für das Handeln der Baudienststelle sei die Anweisung Bauen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (ABau), die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgebe und hinreichend definiere.

Die SPD-Fraktion erklärt, dass aufgrund der notwendigen Kosten für die Untersuchung der Haushaltausschuss mitzubefassen sei.

Die Fraktion der GRÜNEN erklärt, dass mit dem Antrag lediglich ein grober Kostenrahmen festgelegt werden solle, damit die Fraktionen eine Grundlage für eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen mit den Rathaus-Gebäuden hätten. Der Prüfauftrag allein würde zudem keine Kosten verursachen. In der freien Wirtschaft sei so etwas auch möglich. Es ginge lediglich um eine simple Darstellung.

BzSR Karnetzki erläutert, dass die Besonderheiten des öffentlichen Bauens in Form von klaren Vorschriften und Regeln leider eine simple Darstellung eines möglichen Kostenrahmens nicht erlauben würde. Wie bereits dargestellt würden Vorschriften gelten, die im privaten Sektor nicht gelten würden. Daher sei das Bauen im privaten Sektor oftmals deutlich flexibler.

Bei einer Abstimmung wird der geänderte Antrag mit 9 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme bei drei Enthaltungen angenommen.

 

 
 

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