Auszug - Bausteuerung verbessern  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Immobilienverwaltung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 28.08.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Auf dem Grat 2, 14195 Berlin
Ort: Dienstgebäude Auf dem Grat, Zimmer 34
0786/IV Bausteuerung verbessern
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:650
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Eckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BzStR Karnetzki erklärt, dass gerade das in der Begründung des Antrags genannte Bauvorhaben mit einem externen Projektsteuerer begonnen habe, weil dieses Teil des Konjunkturprogramms II gewesen sei

BzStR Karnetzki erklärt, dass gerade das in der Begründung des Antrags genannte Bauvorhaben mit einem externen Projektsteuerer begonnen habe, weil dieses Teil des Konjunkturprogramms II gewesen sei. Folge das Bezirksamt der Intention des Antrags, so wären allein Baumaßnahmen an 25 Schulen als sensibel zu betrachten. Sollte ein Mitarbeiter pro Tag 1 Stunde mit der Kontrolle von Baustellen beschäftigt sein, wobei hier noch keine Aussage zu der Qualität der Kontrolle getroffen sei, dann würde dies einen Personalmehrbedarf von schätzungsweise 4 Mitarbeitern auslösen. Die Personaldecke des Fachbereichs Hochbauservice sei derzeit sehr gering, so dass derzeit keine Mehrbelastung erfolgen könne. Zudem sei der Begriff „sensibel“ zu unbestimmt und müsse näher definiert werden. BzStR Karnetzki macht deutlich, dass gerade die Mehrkosten bei der Max-von-Laue OS nicht durch konkretere Steuerung oder tägliche Kontrolle hätten vermieden werden können. Diese hatten den Grund vor allem in der notwendigen Neuplanung sowie in Insolvenzen gebundener Auftragnehmer und waren in der Konsequenz nicht mehr vermeidbar. Zudem könnten die Kosten von eigenem Personal nicht aus Investitionsmittel finanziert werden. Vielmehr müsse das Personal aus Personalmitteln finanziert werden, die über die Budgetierung zur Verfügung gestellt werden müssten. Hinzu komme die landesweite Einsparungsproblematik, die die Spielräume des Bezirks auf Null reduziert. Eigenes Personal könne keinesfalls damit beschäftigt werden, die Durchführung und Kontrolle von Baumaßnahmen, für die externe Architekten beauftragt werden, ebenfalls eng zu begleiten und die Tätigkeit der gebundenen Architekten zu kontrollieren. Dies sei eine doppelte Aufgabenerledigung. Ein Eingriff in den Bauablauf könne zudem verkomplizierend wirken. Sollte das Bezirksamt die gewünschten Kontrolltätigkeit umsetzen, so wäre der Effekt gering, die Kosten jedoch hoch.

Die Fraktion der Piraten schlägt vor, nur die letzte Phase eines Bauvorhabens, beispielsweise die letzten drei Monate, zu betrachten. Es fehle in dem Antrag zudem eine Regelung einer Berichtspflicht. Man könne außerdem Erfahrungen anderer Bezirke abfragen. Die Abstellung eigener Mitarbeiter für die im Antrag genannte Aufgabe sei im Übrigen besser als eine externe Lösung, weil eigene Mitarbeiter ein größeres Interesse an einer effektiven Kontrolle hätten und als Bauherrenvertreter mehr Druck ausüben könnten.

Die SPD-Fraktion macht deutlich, dass vor allem externe Mitarbeiter bezahlt werden müssten und dies Honoraransprüche nach HOAI auslösen würden. Da dafür keine Finanzierung vorhanden sei, wird die Mitbefassung des Haushaltsausschusses angeraten. Das Kernproblem sei im Übrigen das Fehlen von gesetzlichen Sanktionsmöglichkeiten im öffentlichen Bauen. Delegierbare Bauherrenleistungen wie z.B. die im Antrag gemeinte vertiefende Vorhabenskontrolle könnten nicht durch die Bereitstellung von hierfür eingestelltem Personal doppelt besetzt werden. Zudem sein in der Regel bei Bauverzögerungen der Umstand maßgeblich, dass die Gewerke aufeinander fußen würden und bei Ausfall eines Auftragnehmers in der Regel aufwändige Ausschreibungsverfahren durchzuführen seien.

Die CDU-Fraktion macht deutlich, dass die Erfahrungen mit dem Projektsteuerer der K II-Maßnahmen nicht generalisierbar seien.

Die Fraktion der GRÜNEN erklärt, dass mehr Überwachung nicht notwendigerweise mehr interne Stellen oder Mehrkosten für Externe verursachen würde. Vielmehr sei dies eine Regelaufgabe.

Bei einer Abstimmung wird der Antrag mit 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

 
 

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