Auszug - Petition 44/IV - Parken auf Radwegen in der Augustastraße  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 01.07.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

BzStR Karnetzki erläutert die rechtlichen Zusammenhänge zwischen dem Straßenverkehrsrecht und den rechtlich zulässigen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung

BzStR Karnetzki erläutert die rechtlichen Zusammenhänge zwischen dem Straßenverkehrsrecht und den rechtlich zulässigen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung.

Die CDU-Fraktion erläutert, dass Bürger zwar kein Recht auf eine straßenverkehrsrechtliche Regelung in deren Willen haben, aber eine Einbindung der Bürger könnte spätere Diskussionen reduzieren. Aufgrund von ideologischen Gründen sei der BVV-Wille missachtet worden. Aufgrund einer Gesamtbetrachtung von Risiken sei immer auch die Möglichkeit der Ermessensentscheidung gegeben und daher die Bürger auch zu befragen. Eine Beteiligung der Bürger könne auch unterschwellig erfolgen, z.B. durch das vorherige Informieren.

Die Fraktion der Grünen pflichtet dem Amt bei, dass die Beantwortung der Petition rechtlich nachvollziehbar sei. Allerdings sei eine Bürgerbeteiligung auch nicht nur die direkten Anwohner zu befragen. Bei Änderung von Parkordnungen könnten jedoch proaktiv auch die Anlieger direkt informiert werden. Die Fraktion der Grünen bezweifelt, dass der Petent für die Mehrzahl der Anwohner spräche. Zudem sei die Maßnahme für die Anwohner positiv, da der Durchgangsverkehr reduziert würde und es mehr Parkplätze gebe. Die Wirkung von Änderungen der Parkordnung würde zudem erst verzögert eintreten.

BzStR Karnetzki erklärt, dass eine Änderung von Parkordnungen grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung unter Abwägung aller relevanten Sachverhalte und keine „ideologische“ Entscheidung darstelle. Eine Bürgerbefragung würde eine Beteiligung suggerieren, ohne dass es tatsächlich eine Rechtsgrundlage dafür gebe oder das Ergebnis rechtliche Grundlage einer Entscheidung sein dürfte.

Die Fraktion der Piraten stellt heraus, dass Bürgerbeteiligung auf rechtlichen Füssen stehen müsse und daher eine rechtliche Grundlage vorliegen müsse.

Die SPD-Fraktion erklärt, dass die verkehrliche Situation insgesamt aufgrund der Änderungen gewonnen hätte. Sie stellt jedoch heraus, dass die Straße sich in einen schlechten Zustand befände.

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

 
 

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