Auszug - Parkraum in Südende nicht ohne Not verkleinern!  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 4.5
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 01.07.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
0964/IV (neu) Parkraum in Südende nicht ohne Not verkleinern!
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:661
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU- und Piraten-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Wilhelm
2. Lüders
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BzStR Karnetzki teilt mit, dass die Presselstraße im Teilabschnitt zwischen Steglitzer Damm und Karl-Stieler-Straße eine Fahrbahnbreite von gut sechs Metern aufweist

BzStR Karnetzki teilt mit, dass die Presselstraße im Teilabschnitt zwischen Steglitzer Damm und Karl-Stieler-Straße eine Fahrbahnbreite von gut sechs Metern aufweist. Unmittelbar nördlich der Straßenkreuzung Karl-Stieler-Straße befindet sich am westlichen Fahrbahnrand eine eingerichtete Ladezone für den anliegenden Supermarkt „Reichelt / Edeka“, ausgewiesen durch Verkehrszeichen 286 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Interesse der Verkehrssicherheit ist es erforderlich, dass neben dem ladenden Fahrzeug weiterhin ein Fahrzeug mit größtmöglicher Breite von 2,55m in der Straße vorbeifahren kann. Um dies zu gewährleisten wird nach Maßgabe der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bereits eine (Rest-)Fahrbahnbreite von 5,90m benötigt. Dies ist wiederum nicht gewährleistet, wenn am gegenüberliegenden Fahrbahnrand der Ladezone geparkt wird. Ein Passieren von größeren Fahrzeugen (z.B. Müllabfuhr, Feuerwehr) ist dann überhaupt nicht mehr möglich, da nur eine geringe Fahrgassenbreite verbleibt. Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Verkehrsablaufes war es deshalb erforderlich, gegenüberliegend der Ladezone ein Haltverbot (Zeichen 283 StVO), begrenzt auf die Ladezeiten des anliegenden Supermarktes (Mo-Fr 7-18h, Sa 8-12h), anzuordnen. Bezüglich der erforderlichen Lieferzeiten gab es Absprachen zwischen der Filialleitung des Marktes und der Straßenverkehrsbehörde. Die Beschilderung wurde am 14.04.2014 durch das zuständige Straßen- und Grünflächenamt aufgestellt. Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung zu den Geltungszeiten des Haltverbotes wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde im Juni 2014 erneut Kontakt mit der Filialleitung des Marktes aufgenommen. Die Geltungszeiten des Haltverbotes konnten im Ergebnis und in Absprache mit der Filialleitung am Samstag um zwei Stunden verkürzt werden (Sa 8-10h). Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung wurde inzwischen modifiziert. Die Umsetzung der veränderten Anordnung durch das Straßen- und Grünflächenamt erfolgt zeitnah.

Die SPD-Fraktion hält das Entgegenkommen der Unteren Straßenverkehrsbehörde dem Supermarkt gegenüber inhaltlich für verfehlt.

Die Fraktion der Grüne beantragt aufgrund von Beratungsbedarf die Vertagung.

Der Antrag wird vertagt.

 
 

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