Auszug - Jahresbericht Rechtsamt vorlegen
Die SPD-Fraktion möchte den Antrag modifizieren und zwar den vorletzten Absatz streichen. Weiter sollte ab 2015 der jährliche Bericht der BV-Sitzung jeweils im ersten Halbjahr vorgelegt werden. Den letzten Satz streichen und dafür einsetzen: „Der Bericht kann auch mündlich vorgetragen werden.“ Unter a) die ersten beiden Worte streichen. Die CDU-Fraktion kann den Punkt a) mit den Spiegelstrichen so nicht unterstützen; sie sieht hier ein Problem, denn es entsteht ein großer Mehraufwand bei der Beantwortung, den man dem Bezirksamt / dem Rechtsamt bei der bestehenden Personalsituation nicht mehr aufbürden sollte. Die CDU-Fraktion schlägt vor, den Antrag zurückzuziehen und einen neuen geänderten Antrag zu stellen. BzBm schlägt vor, diesen Antrag zum Anlass nehmen, und sich selbst im Rechtsamt anzuschauen, wie die Dokumentation erfolgt und welche Informationen mit vertretbarem Aufwand zusammen zustellen sind, so dass eine mündliche Information erfolgen könnte. Anschließend bittet die SPD-Fraktion um Vertagung des Antrages. Die Bitte um Vertagung wird einstimmig angenommen. |
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