Auszug - Bebauungsplan 6-15 - Curtiusstraße  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Stadtplanungsausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 10.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0955/IV Bebauungsplan 6-15 - Curtiusstraße
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:621
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll

Frau Ines Faulmann von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) teilt mit, dass die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Mieter in einer Liegenschaft der Bima sei

Frau Ines Faulmann von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) teilt mit, dass die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Mieter in einer Liegenschaft der BImA sei. Die BAM habe nun die Befürchtung geäußert, dass die Druck- und Schallwellen, die sie bei ihren Versuchen verursacht, im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Bebauungsplans zu Einschränkungen für die Arbeit der BAM führen könnte. Diese Bedenken der BAM beruhten allerdings vor allem auf früheren Beschwerden von Anwohnern. Es gehe ihr nicht darum, den B-Plan zu stoppen, sondern ausschließlich darum zu erfahren, ob es im Zusammenhang mit der in der Curtiusstraße geplanten Bebauung zu Auflagen für die BAM kommen könnte.

Die Fraktion GRÜNE weist auf die Begründung des Bebauungsplans hin, der zu entnehmen sei, dass das Gebiet nördlich der S-Bahn, auf dem sich die BAM befindet, nicht betrachtet worden sei, da es sich außerhalb des Plangebiets befindet. D.h., weder das Schallschutz- noch das Erschütterungsgutachten hätten sich mit der BAM befasst.

Stadt L  Frau Lappe berichtet, dass auch von keinem Anwohner Einwände gegen die BAM vorgetragen worden seien. Schall- und Erschütterungsschutzmaßnahmen bezüglich der Bahnstrecke habe man im B-Plan dagegen durchaus berücksichtigt. Im Übrigen unterliege die BAM der Kontrolle des Umweltamtes, so dass man davon ausgehen könne, dass ihre Aktivitäten geprüft und für zulässig befunden worden seien.

Der Ausschussvorsitzende verneint die Frage von Frau Faulmann, ob im Rahmen des Beschlusses Auflagen gegenüber der BAM vorgesehen seien. Daher, so erklärt die SPD-Fraktion, könne heute der B-Plan beschlossen werden.

Frau Faulmann erkundigt sich außerdem, warum weder die BAM noch die BImA als Träger öffentlicher Belange in dem Verfahren beteiligt worden seien. Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass keine der beiden Einrichtungen in diesem Zusammenhang als Träger öffentlicher Belange zu werten sei, da es sich bei der Grundstücksvermietung nicht um eine hoheitliche Aufgabe, sondern um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt. Daher hätten sie ihre Einwände nur innerhalb der regulären öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans vorbringen können, was offensichtlich von beiden Einrichtungen verabsäumt wurde. Frau Lappe bestätigt, dass sich die beiden Einrichtungen an keiner der drei öffentlichen Beteiligungsverfahren beteiligt hätten.

Die Fraktionen erörtern abschließend noch einige weitere Punkte des B-Plans. Auf Nachfrage der Fraktion GRÜNE erklärt Frau Lappe, das sog. Kupferhaus in der Curtiusstraße 77 sei deshalb nicht im B-Plan erwähnt worden, weil dessen direktes Umfeld nur bis zur Hausnummer 57 reiche.

Die Fraktion GRÜNE plädiert weiterhin dafür, die in der öffentlichen Auslegung eingegangene Bürgeranfrage 14.3 zu realisieren. Darin wird ein Fahrrad- und Fußgängerweg entlang der S-Bahn-Strecke gefordert. Das Amt zeigt sich skeptisch, ob ein solcher Weg – speziell von den Schulkindern – angenommen würde, zumal an dieser Stelle die Straßen sicher seien. Die Fraktion GRÜNE erklärt, sie denke hier vor allem auch an die Radler, die dann nicht mehr auf dem Fußweg fahren müssten. Das Amt sagt zu, sich bei seinen weiteren Gesprächen für einen solchen Fuß- und Radweg einzusetzen.

Bei einer Abstimmung wird die Vorlage mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen angenommen.

 
 

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