Auszug - Drängelgitter im Verlauf von Radstrecken
BzStR'in Markl-Vieto führt aus, dass die Drängelgitter auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde eingebaut wurden und es fraglich ist, ob eine Veränderung zulässig ist. Sollte sich jedoch herausstellen, dass die Drängelgitter durch die ausführende Firma zu eng aufgestellt wurden, würde von der entsprechenden Firma eine Nachbesserung verlangt werden. Die Grüne-Fraktion beantragt die Vertagung des Antrags, um eine Prüfung der soeben von BzStR'in Markl-Vieto vorgetragenen Ausführungen zu ermöglichen.
Der Ausschuss kommt überein, dass der Antrag abschließend im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten werden sollte. Der Ausschuss erklärt sich für nichtzuständig. |
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