Auszug - Durchfahrtsbreitenverbote umstellen  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 01.04.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 21
Ort: Rathaus Zehlendorf
0813/IV Durchfahrtsbreitenverbote umstellen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:587
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Fischer 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Antrag stellende CDU-Fraktion begründet ihren Antrag mit der Tatsache, dass heutzutage viele Pkw’s -unter Berücksichtung der Fahrzeugspiegel rechts und links- breiter seien als zwei Meter

Die Antrag stellende CDU-Fraktion begründet ihren Antrag mit der Tatsache, dass heutzutage viele Pkw’s -unter Berücksichtung der Fahrzeugspiegel rechts und links- breiter seien als zwei Meter. Bei einer ausgewiesenen Verkehrsbeschränkung auf zwei Meter Breite durch Verkehrszeichen (Z) 264 der Straßenverkehrsordnung (StVO) könnten selbst viele Pkw’s diese Straßenstellen nicht passieren (z.B. entsprechend beschilderte linke Fahrstreifen bei Autobahnbaustellen). Deshalb müsse die Beschilderung vielfach unter Berücksichtigung der breiteren Fahrzeugabmessungen angepasst werden. Herr Voigt (OAL) führt aus, dass für die meisten Straßen, für welche derartige Verkehrsbeschränkungen gelten, die Verkehrslenkung Berlin (VLB) zuständig sei und nicht der Bezirk. Bei vielen Straßen mit derartigen Verkehrsbeschränkungen sei außerdem –unter Berücksichtung entsprechender Sicherheitsabstände- die Durchfahrt breiterer Fahrzeuge überhaupt nicht möglich. Die Piraten-Fraktion führt aus, es handele sich bei dem aufgeworfenen Sachverhalt eher um ein theoretisches Problem, als dass die Beschränkung Fahrzeuge tatsächlich an einer Durchfahrt hindern würde. Frau Bezirksstadträtin Markl-Vieto schlägt deshalb vor, den Antrag in der Formulierung zu ändern. Darauf hin ändert die CDU-Fraktion ihren Antrag wie folgt:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich auch an die zuständigen Stellen zu wenden, um zu erreichen, dass Durchfahrtsbeschränkungen auf Straßen (Zeichen 264 StVO), die mit 2m angegeben sind, fürderhin auf mindestens 2,20 m ausgedehnt werden, soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen, sowie die erforderliche Durchfahrtsbreite vorhanden ist.“

 

Begründung:

 

Die erhebliche Anzahl der PKW sind heutzutage über Außenspiegel breiter als 2m. Es ist aber meist nicht Sinn der beschränkenden Anordnungen, diese PKW von der Durchfahrt auszunehmen, deren Fahrer sodann eine Ordnungswidrigkeit verwirken würden, ohne dass dies gerechtfertigt ist.“

 

Bei einer Abstimmung wird der geänderte Antrag mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen angenommen.

 
 

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